§ 160
Der Begriff
ist das Freie, als die für sie seiende substantielle
Macht, und ist Totalität, indem jedes
der Momente das Ganze ist, das er ist, und als
ungetrennte Einheit mit ihm gesetzt ist; so ist er in seiner Identität
mit sich das an und für sich Bestimmte.
Zusatz.
Der Standpunkt des Begriffs ist überhaupt der des absoluten Idealismus,
und die Philosophie ist begreifendes Erkennen, insofern, als in ihr
alles, was dem sonstigen Bewußtsein als ein Seiendes und in seiner
Unmittelbarkeit Selbständiges gilt, bloß als ein ideelles Moment gewußt
wird. In der Verstandeslogik pflegt der Begriff als eine bloße Form
des Denkens und näher als eine allgemeine Vorstellung betrachtet zu
werden, und diese untergeordnete Auffassung des Begriffs ist es dann,
auf welche sich die von seiten der Empfindung und des Herzens so oft
wiederholte Behauptung bezieht, daß die Begriffe als solche etwas Totes,
Leeres und Abstraktes seien. In der Tat verhält es sich indes gerade
umgekehrt und ist der Begriff vielmehr das Prinzip alles Lebens und
damit zugleich das schlechthin Konkrete. Daß dem so ist, dies hat
sich als das Resultat der ganzen bisherigen logischen Bewegung ergeben
und braucht deshalb nicht erst hier bewiesen zu werden. Was hierbei
namentlich den hinsichtlich des Begriffs, als des vermeintlich nur
Formellen, geltend gemachten Gegensatz von Form und Inhalt anbetrifft,
so liegt uns derselbe samt allen den übrigen von der Reflexion festgehaltenen
Gegensätzen als dialektisch, d.h. durch sich selbst überwunden, bereits
im Rücken und ist es eben der Begriff, welcher alle die früheren Bestimmungen
des Denkens als aufgehoben in sich enthält. Allerdings ist der Begriff
als Form zu betrachten, allein als unendliche, schöpferische Form,
welche die Fülle alles Inhalts in sich beschließt und zugleich aus
sich entläßt. Ebenso mag dann auch der Begriff immerhin abstrakt
genannt werden, wenn man unter dem Konkreten nur das sinnlich Konkrete,
überhaupt das unmittelbar Wahrnehmbare versteht; der Begriff als solcher
läßt sich nicht mit den Händen greifen, und überhaupt muß uns, wenn
es sich um den Begriff handelt, Hören und Sehen vergangen sein.
Gleichwohl ist der Begriff, wie vorher bemerkt wurde, zugleich das
schlechthin Konkrete, und zwar insofern, als derselbe das Sein und
das Wesen und damit den ganzen Reichtum dieser beiden Sphären in ideeller
Einheit in sich enthält. —Wenn, wie solches früher bemerkt worden
ist, die verschiedenen Stufen der logischen Idee als eine Reihe von
Definitionen des Absoluten betrachtet werden können, so ist die Definition
des Absoluten, welche sich uns hier ergibt, die, daß dasselbe der Begriff
ist. Dabei muß man dann freilich den Begriff in einem anderen und
höheren Sinne auffassen, als solches in der Verstandeslogik geschieht,
welcher zufolge der Begriff bloß als eine an sich inhaltslose Form
unseres subjektiven Denkens betrachtet wird. Es könnte hierbei zunächst
nur noch die Frage aufgeworfen werden, warum, wenn in der spekulativen
Logik der Begriff eine so ganz andere Bedeutung hat, als man sonst
mit diesem Ausdruck zu verbinden pflegt, dieses ganz Andere hier gleichwohl
Begriff genannt und dadurch Veranlassung zu Mißverständnis und Verwirrung
gegeben wird. Auf solche Frage wäre zu erwidern, daß, wie groß auch
der Abstand zwischen dem Begriff der formellen Logik und dem spekulativen
Begriff sein mag, bei näherer Betrachtung es sich doch ergibt, daß
die tiefere Bedeutung des Begriffs dem allgemeinen Sprachgebrauch keineswegs
so fremd ist, als dies zunächst der Fall zu sein scheint. Man spricht
von der Ableitung eines Inhalts, so z.B. der das Eigentum betreffenden
Rechtsbestimmungen aus dem Begriff des Eigentums, und ebenso umgekehrt
von der Zurückführung eines solchen Inhalts auf den Begriff. Damit
aber wird anerkannt, daß der Begriff nicht bloß eine an sich inhaltslose
Form ist, da einerseits aus einer solchen nichts abzuleiten wäre und
andererseits durch die Zurückführung eines gegebenen Inhalts auf die
leere Form des Begriffs derselbe nur seiner Bestimmtheit würde beraubt,
aber nicht erkannt werden.
§ 161
Das
Fortgehen des Begriffs ist nicht mehr Übergehen noch Scheinen in Anderes,
sondern Entwicklung, indem das Unterschiedene unmittelbar
zugleich als das Identische mit einander und mit dem Ganzen gesetzt,
die Bestimmtheit als ein freies Sein des ganzen Begriffes ist.
Zusatz.
Übergehen in Anderes ist der dialektische Prozeß in der Sphäre des
Seins und Scheinen in Anderes in der Sphäre des Wesens.
Die Bewegung des Begriffs ist dagegen Entwicklung,
durch welche nur dasjenige gesetzt wird, was an sich schon vorhanden
ist. In der Natur ist es das organische Leben, welches der Stufe
des Begriffs entspricht. So entwickelt sich z.B. die Pflanze aus
ihrem Keim. Dieser enthält bereits die ganze Pflanze in sich, aber
in ideeller Weise, und man hat somit deren Entwicklung nicht so aufzufassen,
als ob die verschiedenen Teile der Pflanze, Wurzel, Stengel, Blätter
usw., im Keim bereits realiter, jedoch nur ganz klein vorhanden
wären. Dies ist die sogenannte Einschachtelungshypothese, deren
Mangel somit darin besteht, daß dasjenige, was nur erst in ideeller
Weise vorhanden ist, als bereits existierend betrachtet wird. Das
Richtige in dieser Hypothese ist dagegen dies, daß der Begriff in seinem
Prozeß bei sich selbst bleibt und daß durch denselben dem Inhalt nach
nichts Neues gesetzt, sondern nur eine Formveränderung hervorgebracht
wird. Diese Natur des Begriffs, sich in seinem Prozeß als Entwicklung
seiner selbst zu erweisen, ist es dann auch, welche man vor Augen hat,
wenn man von dem Menschen angeborenen Ideen spricht oder, wie solches
Platon getan, alles Lernen bloß als Erinnerung betrachtet, welches
jedoch gleichfalls nicht so verstanden werden darf, als ob dasjenige,
was den Inhalt des durch Unterricht gebildeten Bewußtseins ausmacht,
in seiner bestimmten Entfaltung vorher schon in demselben Bewußtsein
wäre vorhanden gewesen. —Die Bewegung des Begriffs ist gleichsam
nur als ein Spiel zu betrachten; das Andere, was durch dieselbe gesetzt
wird, ist in der Tat nicht ein Anderes. In der christlich-religiösen
Lehre ist dies so ausgesprochen, daß Gott nicht nur eine Welt erschaffen
hat, die ihm als ein Anderes gegenübersteht, sondern daß er auch von
Ewigkeit her einen Sohn erzeugt hat, in welchem er als Geist bei sich
selbst ist.
§ 162
Die
Lehre vom Begriffe teilt sich in die Lehre 1. von dem subjektiven oder
formellen Begriffe, 2. von dem Begriffe als zur Unmittelbarkeit
bestimmtem, oder von der Objektivität, 3. von der Idee,
dem Subjekt-Objekte, der Einheit des Begriffs und der Objektivität,
der absoluten Wahrheit.
Die gewöhnliche Logik faßt nur
die Materien in sich, die der als ein Teil des dritten
Teils des Ganzen vorkommen, außerdem die oben vorgekommenen sogenannten
Gesetze des Denkens und in der angewandten Logik einiges von dem Erkennen,
womit noch psychologisches, metaphysisches und sonst empirisches Material
verbunden wird, weil jene Formen des Denkens denn endlich für sich
nicht mehr genügten; damit hat diese Wissenschaft jedoch die feste
Richtung verloren. —Jene Formen, die wenigstens zum eigentlichen
Gebiet der Logik gehören, werden übrigens nur als Bestimmungen des
bewußten, und zwar desselben als nur verständigen, nicht vernünftigen
Denkens genommen.
Die vorhergehenden logischen Bestimmungen, die
Bestimmungen des Seins und Wesens, sind zwar nicht bloße Gedankenbestimmungen;
in ihrem Übergehen, dem dialektischen Momente, und in ihrer Rückkehr
in sich und Totalität erweisen sie sich als Begriffe.
Aber sie sind (vgl. § 84 u. 112) nur bestimmte Begriffe,
Begriffe an sich oder, was dasselbe ist, für uns, indem
das Andere, in das jede Bestimmung übergeht oder
in welchem sie scheint und damit als Relatives ist, nicht
als Besonderes, noch ihr Drittes als Einzelnes oder
Subjekt bestimmt [ist], nicht die Identität der Bestimmung
in ihrer entgegengesetzten, ihre Freiheit gesetzt ist, weil
sie nicht Allgemeinheit ist. —Was gewöhnlich unter Begriffen
verstanden wird, sind Verstandesbestimmungen, auch nur allgemeine
Vorstellungen: daher überhaupt endliche Bestimmungen;
vgl. § 62.
Die Logik des Begriffs wird gewöhnlich als nur formelle
Wissenschaft so verstanden, daß es ihr auf die Form als
solche des Begriffs, des Urteils und Schlusses, aber ganz und gar nicht
darauf ankomme, ob etwas wahr sei; sondern dies hänge ganz
allein vom Inhalte ab. Wären wirklich die logischen Formen
des Begriffs tote, unwirksame und gleichgültige Behälter von Vorstellungen
oder Gedanken, so wäre ihre Kenntnis eine für die Wahrheit sehr überflüssige
und entbehrliche Historie. In der Tat aber sind sie umgekehrt
als Formen des Begriffs der lebendige Geist des Wirklichen,
und von dem Wirklichen ist wahr nur, was kraft dieser Formen, durch
sie und in ihnen wahr ist. Die Wahrheit dieser
Formen für sich selbst ist aber seither nie betrachtet und untersucht
worden, ebensowenig als ihr notwendiger Zusammenhang.