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Zweite Stellung des Gedankens zur Objektivität II. KRITISCHE PHILOSOPHIE
§ 40 Zunächst wird von dem Unterschiede der Elemente ausgegangen, die sich in der Analyse der Erfahrung finden, des sinnlichen Stoffes und der allgemeinen Beziehungen desselben. Indem sich hiermit die im vorhergehenden § angeführte Reflexion verbindet, daß in der Wahrnehmung für sich nur Einzelnes und nur solches, was geschehe, enthalten sei, wird zugleich bei dem Faktum beharrt, daß die Allgemeinheit und Notwendigkeit als ebenso wesentliche Bestimmungen sich in dem, was Erfahrung genannt wird, vorfinden. Weil dieses Element nun nicht aus dem Empirischen als solchem herstammt, so gehört es der Spontaneität des Denkens an oder ist a priori.—Die Denkbestimmungen oder Verstandesbegriffe machen die Objektivität der Erfahrungserkenntnisse aus. Sie enthalten überhaupt Beziehungen, und es formieren sich daher durch sie synthetische Urteile a priori (d.i. ursprüngliche Beziehungen Entgegengesetzter).
Die näheren Formen des Apriorischen, d.i. des Denkens, und zwar desselben als der seiner Objektivität ungeachtet nur subjektiven Tätigkeit, ergeben sich auf folgende Weise,—einer Systematisierung, welche übrigens nur auf psychologisch-historischen Grundlagen beruht. Zusatz 1. Es ist dadurch, daß die Bestimmungen
der alten Metaphysik der Untersuchung unterworfen worden sind, ohne Zweifel
ein sehr wichtiger Schritt geschehen. Das unbefangene Denken erging sich
ohne Arg in jenen Bestimmungen, die sich geradezu und von selbst machten.
Es wurde dabei nicht daran gedacht, inwiefern diese Bestimmungen für
sich Wert und Gültigkeit hätten. Früher ist bereits bemerkt
worden, das freie Denken sei ein solches, welches keine Voraussetzungen
habe. Das Denken der alten Metaphysik war deshalb kein freies, weil dasselbe
seine Bestimmungen ohne weiteres als ein Vorausseiendes, als ein Apriori
gelten ließ, welches die Reflexion nicht selbst geprüft hatte.
Die kritische Philosophie machte es sich dagegen zur Aufgabe, zu untersuchen,
inwieweit überhaupt die Formen des Denkens fähig seien, zur Erkenntnis
der Wahrheit zu verhelfen. Näher sollte nun das Erkenntnisvermögen
vor dem Erkennen untersucht werden. Hierin liegt nun allerdings das Richtige,
daß die Formen des Denkens selbst zum Gegenstand des Erkennens gemacht
werden müssen; allein es schleicht sich auch bald das Mißverständnis
ein, vor dem Erkennen schon erkennen oder nicht eher ins Wasser gehen zu
wollen, bevor man schwimmen gelernt hat. Allerdings sollen die Formen des
Denkens nicht ununtersucht gebraucht werden, aber dies Untersuchen ist
selbst schon ein Erkennen. Es muß also die Tätigkeit der Denkformen
und ihre Kritik im Erkennen vereinigt sein. Die Denkformen müssen
an und für sich betrachtet werden; sie sind der Gegenstand und die
Tätigkeit des Gegenstandes selbst; sie selbst untersuchen sich, müssen
an ihnen selbst sich ihre Grenze bestimmen und ihren Mangel aufzeigen.
Dies ist dann diejenige Tätigkeit des Denkens, welche demnächst
als Dialektik in besondere Betrachtung gezogen werden wird und von
welcher hier nur vorläufig zu bemerken ist, daß dieselbe nicht
als von außen an die Denkbestimmungen gebracht, sondern vielmehr
als denselben selbst innewohnend zu betrachten ist.
Zusatz 2. Kants Untersuchung der Denkbestimmungen
leidet wesentlich an dem Mangel, daß dieselben nicht an und für
sich, sondern nur unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, ob sie subjektiv
oder objektiv seien. Unter dem Objektiven versteht man im
Sprachgebrauch des gemeinen Lebens das außer uns Vorhandene und durch
die Wahrnehmung von außen an uns Gelangende. Kant stellte nun von
den Denkbestimmungen (wie z.B. Ursache und Wirkung) in Abrede, daß
denselben Objektivität in dem hier erwähnten Sinn zukomme, d.h.
daß dieselben in der Wahrnehmung gegeben seien, und betrachtete dieselben
dagegen als unserem Denken selbst oder der Spontaneität des Denkens
angehörig und in diesem Sinn als subjektiv. Nun aber nennt
Kant gleichwohl das Gedachte, und näher das Allgemeine und Notwendige,
das Objektive, und das nur Empfundene das Subjektive. Der vorher erwähnte
Sprachgebrauch erscheint hiermit als auf den Kopf gestellt, und man hat
Kant deshalb den Vorwurf der Sprachverwirrung gemacht; jedoch mit großem
Unrecht. Es verhält sich damit näher folgendermaßen. Dem
gemeinen Bewußtsein erscheint das demselben Gegenüberstehende,
sinnlich Wahrnehmbare (z.B. dieses Tier, dieser Stern usw.) als das für
sich Bestehende, Selbständige, und die Gedanken gelten demselben dagegen
als das Unselbständige und von einem Anderen Abhängige. Nun aber
ist in der Tat das sinnlich Wahrnehmbare das eigentlich Unselbständige
und Sekundäre, und die Gedanken sind dagegen das wahrhaft Selbständige
und Primitive. In diesem Sinn hat Kant das Gedankenmäßige (das
Allgemeine und Notwendige) das
Objektive genannt, und zwar mit vollem
Recht. Andererseits ist das sinnlich Wahrnehmbare insofern allerdings das
Subjektive, als dasselbe seinen Halt nicht in sich selbst hat und
ebenso flüchtig und vorübergehend ist, als dem Gedanken der Charakter
der Dauer und des inneren Bestandes zukommt. Die hier erwähnte und
durch Kant geltend gemachte Bestimmung des Unterschiedes zwischen dem Objektiven
und Subjektiven finden wir denn auch heutzutage im Sprachgebrauch des höher
gebildeten Bewußtseins; so wird z.B. von der Beurteilung eines Kunstwerkes
gefordert, daß dieselbe objektiv und nicht subjektiv sein soll, und
darunter wird dann verstanden, daß dieselbe nicht von zufälliger,
partikulärer Empfindung und Stimmung des Augenblicks ausgehen, sondern
die allgemeinen und im Wesen der Kunst begründeten Gesichtspunkte
ins Auge fassen soll. In demselben Sinne wird bei einer wissenschaftlichen
Beschäftigung zwischen einem objektiven und einem subjektiven Interesse
unterschieden werden können.
§ 42 Als den bestimmten Grund der Verstandesbegriffe gibt diese Philosophie die ursprüngliche Identität des Ich im Denken (transzendentale Einheit des Selbstbewußtseins) an. Die durch Gefühl und die Anschauung gegebenen Vorstellungen sind ihrem Inhalte nach ein Mannigfaltiges, und ebensosehr durch ihre Form, durch das Außereinander der Sinnlichkeit, in ihren beiden Formen, Raum und Zeit, welche als Formen (das Allgemeine) des Anschauens selbst a priori sind. Dieses Mannigfaltige des Empfindens und Anschauens, indem Ich dasselbe auf sich bezieht und in sich als in einem Bewußtsein vereinigt (reine Apperzeption), wird hiermit in Identität, in eine ursprüngliche Verbindung gebracht. Die bestimmten Weisen dieses Beziehens sind die reinen Verstandesbegriffe, die Kategorien.
Zusatz 2. Solche Ausdrücke wie transzendentale Einheit des Selbstbewußtseins sehen sehr schwer aus, als ob da etwas Ungeheures hinter dem Berge halte, aber die Sache ist einfacher. Was Kant unter dem Transzendentalen versteht, die ergibt sich aus dem Unterschied desselben vom Transzendenten. Das Transzendente nämlich ist überhaupt dasjenige, was über die Bestimmtheit des Verstandes hinausschreitet, und in diesem Sinn kommt dasselbe zunächst in der Mathematik vor. So wird z.B. in der Geometrie gesagt, man müsse sich die Peripherie des Kreises als aus unendlich viel unendlich kleinen geraden Linien bestehend vorstellen. Hier werden also Bestimmungen, die dem Verstand als schlechthin verschieden gelten (das Gerade und das Krumme), ausdrücklich als identisch gesetzt. Ein solches Transzendentes ist nun auch das mit sich identische und in sich unendliche Selbstbewußtsein, im Unterschied von dem durch endlichen Stoff bestimmten gemeinen Bewußtsein. Kant bezeichnete indes jene Einheit des Selbstbewußtseins nur als transzendental und verstand darunter, daß dieselbe nur subjektiv sei und nicht auch den Gegenständen selbst, wie sie an sich sind, zukomme. Zusatz 3. Daß die Kategorien nur als
uns angehörig (als subjektiv) zu betrachten seien, muß
dem natürlichen Bewußtsein als sehr bizarr vorkommen, und es
liegt darin allerdings etwas Schiefes. Soviel ist indes richtig, daß
die Kategorien in der unmittelbaren Empfindung nicht enthalten sind. Betrachten
wir z.B. ein Stück Zucker; dieses ist hart, weiß, süß
usw. Wir sagen nun, alle diese Eigenschaften sind in einem Gegenstand
vereinigt, und diese Einheit ist nicht in der Empfindung. Ebenso
verhält es sich, wenn wir zwei Begebenheiten als im Verhältnis
von Ursache und Wirkung zueinander stehend betrachten; was hier wahrgenommen
wird, das sind die vereinzelten beiden Begebenheiten, welche in der Zeit
nacheinander folgen. Daß aber die eine die Ursache und die andere
die Wirkung ist (der Kausalnexus zwischen beiden), dies wird nicht wahrgenommen,
sondern ist bloß für unser Denken vorhanden. Ob nun schon die
Kategorien (wie z.B. Einheit, Ursache und Wirkung usw.) dem Denken als
solchem zukommen, so folgt daraus doch keineswegs, daß dieselben
deshalb bloß ein Unsriges und nicht auch Bestimmungen der Gegenstände
selbst wären. Dies soll nun aber nach Kants Auffassung der Fall sein,
und seine Philosophie ist subjektiver Idealismus, insofern Ich
(das erkennende Subjekt) sowohl die Form als auch den Stoff
des Erkennens liefere—jenen als denkend und diesen als empfindend.—Nach
dem Inhalt dieses subjektiven Idealismus ist in der Tat nicht die Hand
umzukehren. Man kann etwa zunächst meinen, es werde den Gegenständen
dadurch, daß ihre Einheit in das Subjekt verlegt wird, die Realität
entzogen. Bloß dadurch indes, daß ihnen das Sein zukäme,
gewönnen weder die Gegenstände noch wir etwas. Es kommt auf den
Inhalt
an, darauf, ob dieser ein wahrer ist. Damit, daß die Dinge
bloß sind, ist denselben noch nicht geholfen. Über das
Seiende kommt die Zeit, und wird dasselbe demnächst auch nicht
seiend.—Man könnte auch sagen, der Mensch könne nach dem
subjektiven Idealismus sich viel auf sich einbilden. Allein wenn
seine Welt die Masse sinnlicher Anschauungen ist, so hat er nicht Ursache,
auf eine solche Welt stolz zu sein. Auf jenen Unterschied von Subjektivität
und Objektivität kommt also überhaupt nichts an, sondern der
Inhalt ist es, worauf es ankommt, und dieser ist ebensowohl subjektiv als
auch objektiv. Objektiv im Sinn der bloßen Existenz ist auch ein
Verbrechen, aber eine in sich nichtige Existenz, welche denn auch als solche
in der Strafe zum Dasein kommt.
§ 43 Zusatz. Von den Kategorien zu behaupten, daß dieselben für sich leer seien, ist insofern unbegründet, als dieselben jedenfalls daran, daß sie bestimmt sind, ihren Inhalt haben. Nun ist zwar der Inhalt der Kategorien allerdings nicht ein sinnlich wahrnehmbarer, nicht ein räumlich-zeitlicher; allein dies ist nicht als ein Mangel, sondern vielmehr als ein Vorzug derselben zu betrachten. Dies findet dann auch schon im gewöhnlichen Bewußtsein seine Anerkennung, und zwar in der Art, daß man z.B. von einem Buch oder von einer Rede in dem Maße mehr sagt, dieselben seien inhaltsvoll, als darin mehr Gedanken, allgemeine Resultate usf. zu finden sind,—so wie man dann auch umgekehrt ein Buch, etwa näher einen Roman, darum noch nicht als inhaltsvoll gelten läßt, weil eine große Menge von vereinzelten Begebenheiten, Situationen u. dgl. darin aufgehäuft ist. Hiermit ist also auch von dem gewöhnlichen Bewußtsein ausdrücklich anerkannt, daß zum Inhalt mehr gehört als der sinnliche Stoff: dieses Mehr aber sind die Gedanken und hier zunächst die Kategorien. —Hierbei ist dann noch zu bemerken, daß die Behauptung, die Kategorien seien für sich leer, allerdings insofern einen richtigen Sinn hat, als bei denselben und ihrer Totalität (der logischen Idee) nicht stehenzubleiben, sondern zu den realen Gebieten der Natur und des Geistes fortzuschreiten ist, welches Fortschreiten jedoch nicht so aufgefaßt werden darf, als käme dadurch zur logischen Idee von außen ein derselben fremder Inhalt, sondern so, daß es die eigene Tätigkeit der logischen Idee ist, sich zur Natur und zum Geist weiterzubestimmen und zu entfalten. § 44
Zusatz. Erst durch Kant ist der Unterschied zwischen Verstand und Vernunft bestimmt hervorgehoben und in der Art festgestellt worden, daß jener das Endliche und Bedingte, diese aber das Unendliche und Unbedingte zum Gegenstand hat. Ob es nun schon als ein sehr wichtiges Resultat der Kantischen Philosophie anzuerkennen ist, daß dieselbe die Endlichkeit der bloß auf Erfahrung beruhenden Verstandeserkenntnis geltend gemacht und den Inhalt derselben als Erscheinung bezeichnet hat, so ist doch bei diesem negativen Resultat nicht stehenzubleiben und die Unbedingtheit der Vernunft nicht bloß auf die abstrakte, den Unterschied ausschließende Identität mit sich zu reduzieren. Indem die Vernunft auf solche Weise bloß als das Hinausschreiten über das Endliche und Bedingte des Verstandes betrachtet wird, so wird dieselbe hiermit in der Tat selbst zu einem Endlichen und Bedingten herabgesetzt, denn das wahrhaft Unendliche ist nicht in bloßes Jenseits des Endlichen, sondern es enthält dasselbe als aufgehoben in sich selbst. Dasselbe gilt dann auch von der Idee, welche Kant zwar insofern wieder zu Ehren gebracht hat, daß er dieselbe im Unterschied von abstrakten Verstandesbestimmungen oder gar bloß sinnlichen Vorstellungen (dergleichen man im gemeinen Leben wohl auch schon Idee zu nennen pflegt) der Vernunft vindiziert hat, rücksichtlich deren er aber gleichfalls beim Negativen und beim bloßen Sollen stehengeblieben ist.—Was dann noch die Auffassung der den Inhalt der Erfahrungserkenntnis bildenden Gegenstände unseres unmittelbaren Bewußtseins als bloßer Erscheinungen anbetrifft, so ist dies jedenfalls als ein sehr wichtiges Resultat der Kantischen Philosophie zu betrachten. Dem gemeinen (d.h. dem sinnlich-verständigen) Bewußtsein gelten die Gegenstände, von denen er weiß, in ihrer Vereinzelung als selbständig und auf sich beruhend, und indem dieselben sich als aufeinander bezogen und durch einander bedingt erweisen, so wird diese gegenseitige Abhängigkeit derselben voneinander als etwas den Gegenständen Äußerliches und nicht zu ihrem Wesen Gehöriges betrachtet. Dagegen muß nun allerdings behauptet werden, daß die Gegenstände, von denen wir unmittelbar wissen, bloße Erscheinungen sind, d.h. daß dieselben den Grund ihres Seins nicht in sich selbst, sondern in einem Anderen haben. Dabei kommt es dann aber weiter darauf an, wie dieses Andere bestimmt wird. Nach der Kantischen Philosophie sind die Dinge, von denen wir wissen, nur Erscheinungen für uns, und das Ansich derselben bleibt für uns ein uns unzugängliches Jenseits. An diesem subjektiven Idealismus, wonach dasjenige, was den Inhalt unseres Bewußtseins bildet, ein nur Unsriges, nur durch uns Gesetztes ist, hat das unbefangene Bewußtsein mit Recht Anstoß genommen. Das wahre Verhältnis ist in der Tat dieses, daß die Dinge, von denen wir unmittelbar wissen, nicht nur für uns, sondern an sich bloße Erscheinungen sind und daß dieses die eigene Bestimmung der hiermit endlichen Dinge ist, den Grund ihres Seins nicht in sich selbst, sondern in der allgemeinen göttlichen Idee zu haben. Diese Auffassung der Dinge ist dann gleichfalls als Idealismus, jedoch im Unterschied von jenem subjektiven Idealismus der kritischen Philosophie als absoluter Idealismus zu bezeichnen, welcher absolute Idealismus, obschon über das gemein realistische Bewußtsein hinausgehend, doch der Sache nach so wenig bloß als ein Eigentum der Philosophie zu betrachten ist, daß derselbe vielmehr die Grundlage alles religiösen Bewußtseins bildet, insofern nämlich auch dieses den Inbegriff alles dessen, was da ist, überhaupt die vorhandene Welt, als von Gott erschaffen und regiert betrachtet. § 46
Das Verfahren der vormaligen Metaphysik wird nun richtig angegeben, daß sie an die Stelle dieser empirischen Bestimmungen Denkbestimmungen, die entsprechenden Kategorien setze, wodurch diese vier Sätze entstehen, a) die Seele ist Substanz, b) sie ist einfache Substanz, g) sie ist den verschiedenen Zeiten ihres Daseins nach numerisch-identisch, d) sie steht im Verhältnisse zum Räumlichen. An diesem Übergange wird der Mangel bemerklich gemacht, daß zweierlei Bestimmungen miteinander verwechselt werden (Paralogismus), nämlich empirische Bestimmungen mit Kategorien, daß es etwas Unberechtigtes sei, aus jenen auf diese zu schließen, überhaupt an die Stelle der ersteren die anderen zu setzen. Man sieht, daß diese Kritik nichts anderes ausdrückt als die oben § 39 angeführte Humesche Bemerkung, daß die Denkbestimmungen überhaupt—Allgemeinheit und Notwendigkeit—nicht in der Wahrnehmung angetroffen werden, daß das Empirische seinem Inhalte wie seiner Form nach verschieden sei von der Gedankenbestimmung.
Es kann ferner bemerkt werden, daß die Ermangelung einer tieferen Betrachtung der Antinomie zunächst noch veranlaßte, daß Kant nur vier Antinomien aufführt. Er kam auf diese, indem er wie bei den sogenannten Paralogismen die Kategorientafel voraussetzte, wobei er die späterhin so beliebt gewordene Manier anwendete, statt die Bestimmungen eines Gegenstandes aus dem Begriffe abzuleiten, denselben bloß unter ein sonst fertiges Schema zu setzen. Das weitere Bedürftige in der Ausführung der Antinomien habe ich gelegentlich in meiner Wissenschaft der Logik aufgezeigt.—Die Hauptsache, die zu bemerken ist, ist, daß nicht nur in den vier besonderen, aus der Kosmologie genommenen Gegenständen die Antinomie sich befindet, sondern vielmehr in allen Gegenständen aller Gattungen, in allen Vorstellungen, Begriffen und Ideen. Dies zu wissen und die Gegenstände in dieser Eigenschaft zu erkennen, gehört zum Wesentlichen der philosophischen Betrachtung; diese Eigenschaft macht das aus, was weiterhin sich als das dialektische Moment des Logischen bestimmt. Zusatz. Auf dem Standpunkt der alten Metaphysik wurde angenommen, daß, wenn das Erkennen in Widersprüche gerate, so sei dieses nur eine zufällige Verirrung und beruhe auf einem subjektiven Fehler im Schließen und Räsonieren. Nach Kant hingegen liegt es in der Natur des Denkens selbst, in Widersprüche (Antinomien) zu verfallen, wenn dasselbe das Unendliche erkennen will. Ob nun schon, wie in der Anmerkung zum obigen § erwähnt worden, das Aufzeigen der Antinomien insofern als eine sehr wichtige Förderung der philosophischen Erkenntnis zu betrachten ist, als dadurch der starre Dogmatismus der Verstandesmetaphysik beseitigt und auf die dialektische Bewegung des Denkens hingewiesen worden ist, so muß doch dabei zugleich bemerkt werden, daß Kant auch hier bei dem bloß negativen Resultat der Nichterkennbarkeit des Ansich der Dinge stehengeblieben und nicht zur Erkenntnis der wahren und positiven Bedeutung der Antinomien hindurchgedrungen ist. Die wahre und positive Bedeutung der Antinomien besteht nun überhaupt darin, daß alles Wirkliche entgegengesetzte Bestimmungen in sich enthält und daß somit das Erkennen und näher das Begreifen eines Gegenstandes eben nur soviel heißt, sich dessen als einer konkreten Einheit entgegengesetzter Bestimmungen bewußt zu werden. Während nun, wie früher gezeigt wurde, die alte Metaphysik bei Betrachtung der Gegenstände, um deren metaphysische Erkenntnis es zu tun war, so zu Werke ging, daß abstrakte Verstandesbestimmungen mit Ausschluß der denselben entgegengesetzten zur Anwendung gebracht werden, so hat Kant dagegen nachzuweisen gesucht, wie den auf solche Weise sich ergebenden Behauptungen immer mit gleicher Berechtigung und gleicher Notwendigkeit andere Behauptungen des entgegengesetzten Inhalts gegenüberzustellen sind. Kant hat sich beim Aufzeigen dieser Antinomien auf die Kosmologie der alten Metaphysik beschränkt und bei seiner Polemik gegen dieselbe unter Zugrundelegung des Schemas der Kategorien vier Antinomien herausgebracht. Die erste betrifft die Frage, ob die Welt als nach Raum und Zeit begrenzt zu denken sei oder nicht. Bei der zweiten Antinomie handelt es sich um das Dilemma, ob die Materie als ins Unendliche teilbar oder aber als aus Atomen bestehend zu betrachten sei. Die dritte Antinomie bezieht sich auf den Gegensatz der Freiheit und Notwendigkeit, insofern nämlich, als die Frage aufgeworfen wird, ob in der Welt alles als durch den Kausalnexus bedingt angesehen werden müsse oder ob auch freie Wesen, d.h. absolute Anfangspunkte der Aktion in der Welt anzunehmen seien. Hierzu kommt dann endlich noch als vierte Antinomie das Dilemma, ob die Welt überhaupt eine Ursache habe oder nicht.—Das Verfahren, welches Kant bei seiner Erörterung über diese Antinomien beobachtet, ist nun zunächst dieses, daß er die darin enthaltenen entgegengesetzten Bestimmungen als Thesis und Antithesis einander gegenüberstellt und beide zu beweisen, d.h. als notwendige Ergebnisse des Nachdenkens darüber darzustellen sucht, wobei er sich ausdrücklich dagegen verwahrt, als habe er Blendwerke gesucht, um etwa einen Advokatenbeweis zu führen. Nun aber sind in der Tat die Beweise, welche Kant für seine Thesen und Antithesen beibringt, als bloße Scheinbeweise zu betrachten, da dasjenige, was bewiesen werden soll, immer schon in den Voraussetzungen enthalten ist, von denen ausgegangen wird, und nur durch das weitschweifige, apagogische Verfahren der Schein einer Vermittlung hervorgebracht wird. Gleichwohl bleibt die Aufstellung dieser Antinomien insofern immer ein sehr wichtiges und anerkennenswertes Resultat der kritischen Philosophie, als dadurch (wenn auch zunächst nur subjektiv und unmittelbar) die tatsächliche Einheit jener Bestimmungen ausgesprochen ist, welche vom Verstand in ihrer Trennung festgehalten werden. So ist z.B. in der ersten der vorher erwähnten kosmologischen Antinomien dies enthalten, daß der Raum und die Zeit nicht nur als kontinuierlich, sondern auch als diskret zu betrachten sind, wohingegen in der alten Metaphysik bei der bloßen Kontinuität stehengeblieben und demgemäß die Welt als dem Raum und der Zeit nach unbegrenzt betrachtet wurde. Es ist ganz richtig, daß über jeden bestimmte Raum und ebenso über jede bestimmte Zeit hinausgegangen werden kann; allein es ist nicht minder richtig, daß Raum und Zeit nur durch ihre Bestimmtheit (d.h. als hier und jetzt) wirklich sind und daß diese Bestimmtheit in ihrem Begriff liegt. Dasselbe gilt dann auch von den übrigen vorher angeführten Antinomien, so z.B. von der Antinomie der Freiheit und Notwendigkeit, mit welcher es sich, näher betrachtet, so verhält, daß dasjenige, was der Verstand unter Freiheit und Notwendigkeit versteht, in der Tat nur ideelle Momente der wahren Freiheit und der wahren Notwendigkeit sind und daß diesen beiden in ihrer Trennung keine Wahrheit zukommt. § 49 § 50 Was jenen Anfang mit dem Sein betrifft, so stellt sich das Sein, als das Unmittelbare, dar als ein unendlich vielfach bestimmtes Sein, eine erfüllte Welt. Diese kann näher bestimmt werden als eine Sammlung von unendlich vielen Zufälligkeiten überhaupt (im kosmologischen Beweise) oder als eine Sammlung von unendlich vielen Zwecken und zweckmäßigen Verhältnissen (im physikotheologischen Beweise). —Dieses erfüllte Sein denken heißt, ihm die Form von Einzelheiten und Zufälligkeiten abstreifen und es als ein allgemeines, an und für sich notwendiges und nach allgemeinen Zwecken sich bestimmendes und tätiges Sein, welches von jenem ersten verschieden ist, fassen,—als Gott.—Der Hauptsinn der Kritik dieses Ganges ist, daß derselbe ein Schließen, ein Übergang ist. Indem nämlich die Wahrnehmungen und deren Aggregat, die Welt, an ihnen als solchen nicht die Allgemeinheit zeigen, zu welcher das Denken jenen Inhalt reinigt, so werde hiermit diese Allgemeinheit nicht durch jene empirische Weltvorstellung berechtigt. Dem Aufsteigen des Gedankens von der empirischen Weltvorstellung zu Gott wird somit der Humesche Standpunkt entgegengesetzt (wie bei den Paralogismen, s. § 47)—der Standpunkt, der es für unzulässig erklärt, die Wahrnehmungen zu denken, d.i. das Allgemeine und Notwendige aus denselben herauszuheben. Zur Erläuterung von dem Übersehen des negativen Moments kann beispielsweise der Vorwurf angeführt werden, der dem Spinozismus gemacht wird, daß er Pantheismus und Atheismus sei. Die absolute Substanz Spinozas ist freilich noch nicht der absolute Geist, und es wird mit Recht gefordert, daß Gott als absoluter Geist bestimmt werden müsse. Wenn aber Spinozas Bestimmung so vorgestellt wird, daß er Gott mit der Natur, mit der endlichen Welt vermische und die Welt zu Gott mache, so wird dabei vorausgesetzt, daß die endliche Welt wahrhafte Wirklichkeit, affirmative Realität besitze. Mit dieser Voraussetzung wird freilich mit einer Einheit Gottes und der Welt Gott schlechthin verendlicht und zur bloßen endlichen, äußerlichen Mannigfaltigkeit der Existenz herabgesetzt. Abgesehen davon, daß Spinoza Gott nicht [so] definiert, daß er die Einheit Gottes und der Welt, sondern daß er die Einheit des Denkens und der Ausdehnung (der materiellen Welt) sei, so liegt es schon in dieser Einheit, selbst auch wenn sie auf jene erste, ganz ungeschickte Weise genommen wird, daß in dem Spinozischen Systeme vielmehr die Welt nur als ein Phänomen, dem nicht wirkliche Realität zukomme, bestimmt wird, so daß dieses System vielmehr als Akosmismus anzusehen ist. Eine Philosophie, welche behauptet, daß Gott und nur Gott ist, dürfte wenigstens nicht für Atheismus ausgegeben werden. Schreibt man doch den Völkern, welche den Affen, die Kuh, steinerne, eherne Statuen usf. als Gott verehren, noch Religion zu. Aber im Sinne der Vorstellung geht es noch vielmehr gegen den Mann, ihre eigene Voraussetzung aufzugeben, daß dies ihr Aggregat von Endlichkeit, welches Welt genannt wird, wirkliche Realität habe. Daß es, wie sie sich etwa ausdrücken könnte, keine Welt gebe, so etwas anzunehmen hält man leicht für ganz unmöglich oder wenigstens für viel weniger möglich, als daß es einem in den Kopf kommen könne, daß es keinen Gott gebe. Man glaubt, und dies eben nicht zur eigenen Ehre, viel leichter, daß ein System Gott leugne, als daß es die Welt leugne; man findet viel begreiflicher, daß Gott geleugnet werde, als daß die Welt geleugnet werde. Die zweite Bemerkung betrifft die Kritik des Gehalts, den jene denkende Erhebung zunächst gewinnt. Dieser Gehalt, wenn er nur in den Bestimmungen der Substanz der Welt, des notwendigen Wesens derselben, einer zweckmäßig einrichtenden und dirigierenden Ursache usf. besteht, ist freilich dem nicht angemessen, was unter Gott verstanden wird oder verstanden werden soll. Allein abgesehen von der Manier, eine Vorstellung von Gott vorauszusetzen und nach solcher Voraussetzung ein Resultat zu beurteilen, so haben jene Bestimmungen schon großen Wert und sind notwendige Momente in der Idee Gottes. Um in diesem Wege den Gehalt in seiner wahrhaften Bestimmung, die wahrhafte Idee Gottes vor das Denken zu bringen, dafür muß freilich der Ausgangspunkt nicht von untergeordnetem Inhalte aus genommen werden. Die bloß zufälligen Dinge der Welt sind eine sehr abstrakte Bestimmung. Die organischen Gebilde und deren Zweckbestimmungen gehören dem höheren Kreise, dem Leben an. Allein außerdem, daß die Betrachtung der lebendigen Natur und der sonstigen Beziehung der vorhandenen Dinge auf Zwecke durch Geringfügigkeit von Zwecken, ja durch selbst kindische Anführungen von Zwecken und deren Beziehungen verunreinigt werden kann, so ist die nur lebendige Natur selbst in der Tat noch nicht dasjenige, woraus die wahrhafte Bestimmungen der Idee Gottes gefaßt werden kann; Gott ist mehr als lebendig, er ist Geist. Die geistige Natur ist allein der würdigste und wahrhafteste Ausgangspunkt für das Denken des Absoluten, insofern das Denken sich einen Ausgangspunkt nimmt und den nächsten nehmen will.
Zusatz. Kant hat zwar die Vernunft als das Vermögen des Unbedingten aufgefaßt; wenn dieselbe indes bloß auf die abstrakte Identität reduziert wird, so liegt darin zugleich das Verzichten auf ihre Unbedingtheit, und die Vernunft ist dann in der Tat nichts anderes als leerer Verstand. Unbedingt ist die Vernunft nur dadurch, daß dieselbe nicht von außen durch einen ihr fremden Inhalt bestimmt wird, sondern vielmehr sich selbst bestimmt und hiermit in ihrem Inhalt bei sich selbst ist. Nun aber besteht nach Kant die Tätigkeit der Vernunft ausdrücklich nur darin, den durch die Wahrnehmung gelieferten Stoff durch Anwendung der Kategorien zu systematisieren, d.h. in eine äußerliche Ordnung zu bringen, und ihr Prinzip ist dabei bloß das der Widerspruchslosigkeit. § 53 § 54 Aber diese praktische Vernunft setzt die allgemeine Bestimmung, das Gute, nicht nur in sich, sondern ist erst eigentlicher praktisch in der Forderung, daß das Gute weltliches Dasein, äußerliche Objektivität habe, d.i. daß der Gedanke nicht bloß subjektiv, sondern objektiv überhaupt sei. Von diesem Postulate der praktischen Vernunft nachher. Zusatz. Was Kant der theoretischen Vernunft abgesprochen—die
freie Selbstbestimmung—, das hat derselbe der praktischen Vernunft ausdrücklich
vindiziert. Es ist vornehmlich diese Seite der Kantischen Philosophie,
welche derselben große Gunst erworben hat, und zwar mit vollem Recht.
Um das Verdienst, welches Kant in dieser Hinsicht gebührt, zu würdigen,
hat man sich zunächst diejenige Gestalt der praktischen Philosophie
und näher der Moralphilosophie, welche derselbe als herrschend vorfand,
zu vergegenwärtigen. Es war dies überhaupt das System des Eudämonismus,
von welchem auf die Frage nach der Bestimmung des Menschen die Antwort
erteilt wurde, daß derselbe sich seine Glückseligkeit
zum Ziel zu setzen habe. Indem nun unter der Glückseligkeit die Befriedigung
des Menschen in seinen besonderen Neigungen, Wünschen, Bedürfnissen
usw. verstanden wurde, so war hiermit das Zufällige und Partikuläre
zum Prinzip des Willens und seiner Betätigung gemacht. Diesem alles
festen Halts in sich entbehrenden und aller Willkür und Laune Tür
und Tor öffnenden Eudämonismus hat dann Kant die praktische Vernunft
entgegengestellt und damit die Forderung einer allgemeinen und für
alle gleich verbindlichen Bestimmung des Willens ausgesprochen. Während,
wie in den vorhergehenden §§ bemerkt worden, die theoretische
Vernunft nach Kant bloß das negative Vermögen des Unendlichen
und, ohne eigenen positiven Inhalt, darauf beschränkt sein soll, das
Endliche der Erfahrungserkenntnis einzusehen, so hat derselbe dagegen die
positive Unendlichkeit der praktischen Vernunft ausdrücklich anerkannt,
und zwar in der Art, daß er dem Willen das Vermögen zuschreibt,
auf allgemeine Weise, d.h. denkend, sich selbst zu bestimmen. Dies
Vermögen besitzt nun zwar der Wille allerdings, und es ist von hoher
Wichtigkeit zu wissen, daß der Mensch nur insofern frei ist, als
er dasselbe besitzt und in seinem Handeln sich desselben bedient; allein
es ist mit diesem Anerkenntnis die Frage nach dem Inhalt des Willens
oder der praktischen Vernunft noch nicht beantwortet. Wenn dann gesagt
wird, der Mensch solle das Gute zum Inhalt seines Willens machen,
so rekurriert sofort die Frage nach dem Inhalt, d.h. nach der Bestimmtheit
dieses Inhalts, und mit dem bloßen Prinzip der Übereinstimmung
des Willens mit sich selbst sowie mit der Forderung, die Pflicht um der
Pflicht willen zu tun, kommt man nicht von der Stelle.
§ 55 § 57 § 58
§ 60 In jedem dualistischen System, insbesondere aber im Kantischen, gibt sich sein Grundmangel durch die Inkonsequenz, das zu vereinen, was einen Augenblick vorher als selbständig, somit als unvereinbar erklärt worden ist, zu erkennen. Wie soeben das Vereinte für das Wahrhafte erklärt worden ist, so wird sogleich vielmehr für das Wahrhafte erklärt, daß die beiden Momente, denen in der Vereinigung als ihrer Wahrheit das Fürsichbestehen abgesprochen worden ist, nur so, wie sie getrennte sind, Wahrheit und Wirklichkeit haben. Es fehlt bei solchem Philosophieren das einfache Bewußtsein, daß mit diesem Herüber- und Hinübergehen selbst jede dieser einzelnen Bestimmungen für unbefriedigend erklärt wird, und der Mangel besteht in der einfachen Unvermögenheit, zwei Gedanken—und es sind der Form nach nur zwei vorhanden—zusammenzubringen. Es ist darum die größte Inkonsequenz, einerseits zuzugeben, daß der Verstand nur Erscheinungen erkennt, und andererseits dies Erkennen als etwas Absolutes zu behaupten, indem man sagt, das Erkennen könne nicht weiter, dies sei die natürliche, absolute Schranke des menschlichen Wissens. Die natürlichen Dinge sind beschränkt, und nur natürliche Dinge sind sie, insofern sie nichts von ihrer allgemeinen Schranke wissen, insofern ihre Bestimmtheit nur eine Schranke für uns ist, nicht für sie. Als Schranke, Mangel wird etwas nur gewußt, ja empfunden, indem man zugleich darüber hinaus ist. Die lebendigen Dinge haben das Vorrecht des Schmerzes vor den leblosen; selbst für jene wird eine einzelne Bestimmtheit zur Empfindung eines Negativen, weil sie als lebendig die Allgemeinheit der Lebendigkeit, die über das Einzelne hinaus ist, in ihnen haben, in dem Negativen ihrer selbst sich noch erhalten und diesen Widerspruch als in ihnen existierend empfinden. Dieser Widerspruch ist nur in ihnen, insofern beides in dem einen Subjekt ist, die Allgemeinheit seines Lebensgefühls und die gegen dasselbe negative Einzelheit, Schranke, Mangel des Erkennens ist ebenso nur als Schranke, Mangel bestimmt durch die Vergleichung mit der vorhandenen Idee des Allgemeinen, eines Ganzen und Vollendeten. Es ist daher nur Bewußtlosigkeit, nicht einzusehen, daß eben die Bezeichnung von etwas als einem Endlichen oder Beschränkten den Beweis von der wirklichen Gegenwart des Unendlichen, Unbeschränkten enthält, daß das Wissen von Grenze nur sein kann, insofern das Unbegrenzte disseits im Bewußtsein ist. Über jenes Resultat vom Erkennen kann noch die weitere Bemerkung angeschlossen werden, daß die Kantische Philosophie auf die Behandlung der Wissenschaften keinen Einfluß hat haben können. Sie läßt die Kategorien und die Methode des gewöhnlichen Erkennens ganz unangefochten. Wenn in wissenschaftlichen Schriften damaliger Zeit zuweilen der Anlauf mit Sätzen der Kantischen Philosophie genommen ist, so zeigt sich im Verfolge der Abhandlung selbst, daß jene Sätze nur ein überflüssiger Zierat waren und derselbe empirische Inhalt aufgetreten wäre, wenn jene etlichen ersten Blätter weggelassen worden wären.* Was die nähere Vergleichung der Kantischen Philosophie mit dem metaphysizierenden Empirismus betrifft, so hält sich zwar der unbefangene Empirismus an die sinnliche Wahrnehmung, aber läßt ebenso eine geistige Wirklichkeit, eine übersinnliche Welt zu, wie auch ihr Inhalt beschaffen sei, ob er aus dem Gedanken, aus der Phantasie usf. abstamme. Der Form nach hat dieser Inhalt die Beglaubigung, wie der sonstige Inhalt des empirischen Wissens in der Autorität der äußeren Wahrnehmung, in geistiger Autorität. Aber der reflektierende und die Konsequenz sich zum Prinzip machende Empirismus bekämpft solchen Dualismus des letzten, höchsten Inhalts und negiert die Selbständigkeit des denkenden Prinzips und einer in ihm sich entwickelnden geistigen Welt. Der Materialismus, Naturalismus ist das konsequente System des Empirimus.—Die Kantische Philosophie stellt diesem Empirismus das Prinzip des Denkens und der Freiheit schlechthin gegenüber und schließt sich dem ersten Empirismus an, ohne im geringsten aus dessen allgemeinem Prinzip herauszutreten. Die eine Seite ihres Dualismus bleibt die Welt der Wahrnehmung und des über sie reflektierenden Verstandes. Diese Welt wird zwar für eine Welt von Erscheinungen ausgegeben. Dies ist jedoch ein bloßer Titel, eine nur formelle Bestimmung, denn Quelle, Gehalt und Betrachtungsweise bleiben ganz dieselben. Die andere Seite ist dagegen die Selbständigkeit des sich erfassenden Denkens, das Prinzip der Freiheit, welches sie mit der vormaligen, gewöhnlichen Metaphysik gemein hat, aber alles Inhaltes entleert und ihm keinen wieder zu verschaffen vermag. Dies Denken, hier Vernunft genannt, wird, als aller Bestimmung beraubt, aller Autorität enthoben. Die Hauptwirkung, welche die Kantische Philosophie gehabt hat, ist gewesen, das Bewußtsein dieser absoluten Innerlichkeit erweckt zu haben, die, ob sie um ihrer Abstraktion willen zwar aus sich zu nichts sich entwickeln und keine Bestimmungen, weder Erkenntnisse noch moralische Gesetze, hervorbringen kann, doch schlechthin sich weigert, etwas, das den Charakter einer Äußerlichkeit hat, in sich gewähren und gelten zu lassen. Das Prinzip der Unabhängigkeit der Vernunft, ihrer absoluten Selbständigkeit in sich, ist von nun an als allgemeines Prinzip der Philosophie wie als eines der Vorurteile der Zeit anzusehen.
*In den eigenen Worten von Kants Kritik der Urteilskraft [1. Aufl.], S. 427 [§ 88]: ''Endzweck ist bloß ein Begriff unserer praktischen Vernunft und kann aus keinen Datis der Erfahrung zu theoretischer Beurteiulung der Natur gefolgert, noch auf Erkenntnis derselben bezogen werden. Es ist kein Gebrauch von diesem Begriffe möglich als lediglich für die praktische Vernunft nach moralischen Gesetzen; und der Endzweck der Schöpfung ist diejenige Beschaffenheit der Welt, die zu dem, was wir allein nach Gesetzen bestimmt angeben können, nämlich dem Endzwecke unserer reinen praktischen Vernunft, und zwar sofern sie praktisch sein soll, übereinstimmt.'' GERI *Sogar in Handbuch der Metrik
von Hermann ist der Anfang mit Paragraphen Kantischer Philosophie gemacht;
ja, in § 8 wird gefolgert, daß das Gesetz des Rythmus 1. ein
objektives, 2. ein
formales, 3. ein a priori bestimmtes
Gesetz sein müsse. Man vergleiche nun mit diesen Forderungen und den
weiter folgenden Prinzipien von Kausalität und Wechselwirkung die
Abhändlung der Versmaße selbst, auf welche jene formelle Prinzipien
nicht den geringsten Einfluß ausüben.
GERI
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© IDEA YAYINEVI, IDEA PUBLISHING HOUSE, ISTANBUL 1998 |
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