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Über
die spezielle und die allgemeine Relativitätstheorie
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Erster Teil
Über die spezielle Relativitätstheorie
(§§ 1-12)
§ 1 Physikalischer Inhalt geometrischer Sätze
Gewiß hast auch du, lieber Leser, als Knabe oder
Mädchen mit dem stolzen Gebäude der Geometrie EUKLIDs Bekanntschaft
gemacht und erinnerst dich vielleicht mit mehr Achtung als Liebe an den
stolzen Bau, auf dessen hohen Treppen du von gewissenhaften Fachlehrern
in ungezählten Stunden umhergejagt wurdest. Gewiß würdest
du kraft dieser deiner Vergangenheit jeden mit Verachtung strafen, der
auch nur das abgelegenste Sätzchen dieser Wissenschaft für unwahr
erklärte. Aber dies Gefühl stolzer Sicherheit verließe
dich vielleicht sogleich, wenn dich einer fragte: ,,Was meinst du denn
mit der Behauptung, daß diese Sätze wahr seien? Bei dieser
Frage wollen wir ein wenig verweilen.
Die Geometrie geht aus von gewissen Grundbegriffen, wie
Ebene, Punkt, Gerade, mit denen wir mehr oder minder deutliche Vorstellungen
zu verbinden imstande sind, und von gewissen einfachen Sätzen (Axiomen),
die wir auf Grund jener Vorstellungen als ,,wahr hinzunehmen geneigt
sind. Alle übrigen Sätze werden dann auf Grund einer logischen
Methode, deren Berechtigung wir uns anzuerkennen genötigt fühlen,
auf jene Axiome zurückgeführt, d. h. bewiesen. Ein Satz ist
dann richtig bzw. ,,wahr, wenn er in der anerkannten Weise aus den
Axiomen hergeleitet ist. Die Frage nach der ,,Wahrheit der einzelnen
geometrischen Sätze führt also zurück auf die Frage nach
der ,,Wahrheit der Axiome. Längst aber ist es bekannt, daß
die letztere Frage nicht nur durch die Methoden der Geometrie nicht beantwortbar,
sondern überhaupt an sich ohne Sinn ist. Man kann nicht fragen, ob
es wahr sei, daß durch zwei Punkte nur eine Gerade hindurchgeht.
Man kann nur sagen, daß die euklidische Geometrie von Gebilden handelt,
die sie ,,Gerade nennt, und denen sie die Eigenschaft beilegt, durch
zwei ihrer Punkte eindeutig bestimmt zu sein. Der Begriff ,,wahr
paßt nicht auf die Aussagen der reinen Geometrie, weil wir mit dem
Worte ,,wahr in letzter Linie stets die Übereinstimmung mit
einem ,,realen Gegenstande zu bezeichnen pflegen; die Geometrie
aber befaßt sich nicht mit der Beziehung ihrer Begriffe zu den Gegenständen
der Erfahrung, sondern nur mit dem logischen Zusammenhang dieser Begriffe
untereinander.
Daß wir uns trotzdem dazu hingezogen fühlen, die Sätze
der Geometrie als ,,wahr zu bezeichnen, erklärt sich leicht.
Den geometrischen Begriffen entsprechen mehr oder weniger exakt Gegenstände
in der Natur, welch letztere ohne Zweifel die alleinige Ursache für
die Entstehung jener Begriffe sind. Mag die Geometrie, um ihrem Gebäude
die größtmögliche logische Geschlossenheit zu geben, hiervon
Abstand nehmen; die Gewohnheit, beispielsweise in einer Strecke zwei markierte
Stellen auf einem praktisch starren Körper zu sehen, steckt
tief in unseren Denkgewohnheiten. Wir sind ferner gewohnt, drei Orte als
auf einer Geraden befindlich anzunehmen, wenn wir ihre scheinbaren Sehorte
durch passende Wahl des Beobachtungsortes bei einäugigem Sehen zusammenfallen
lassen können.
Wenn wir nun, der Denkgewohnheit folgend, den Sätzen der euklidischen
Geometrie den einzigen Satz zufügen, daß zwei Punkten eines
praktisch starren Körpers stets die nämliche Entfernung (Strecke)
entspreche, was für Lagenänderungen wir auch mit dem Körper
vornehmen mögen, so werden aus den Sätzen der euklidischen Geometrie
Sätze über die mögliche relative Lagerung praktisch starrer
Körper1.
Die so ergänzte Geometrie ist dann als ein Zweig der Physik zu behandeln.
Jetzt kann mit Recht nach der ,,Wahrheit so interpretierter geometrischer
Sätze gefragt werden, denn es kann gefragt werden, ob jene Sätze
zutreffen für diejenigen realen Dinge, welche wir den geometrischen
Begriffen zugeordnet haben. Etwas ungenau können wir also sagen,
daß wir unter der ,,Wahrheit eines geometrischen Satzes in
diesem Sinne sein Zutreffen bei einer Konstruktion mit Zirkel und Lineal
verstehen.
Die Überzeugung von der ,,Wahrheit der geometrischen Sätze
in diesem Sinne beruht natürlich ausschließlich auf ziemlich
unvollkommenen Erfahrungen. Wir werden jene Wahrheit der geometrischen
Sätze zunächst voraussetzen, um dann im letzten Teil unserer
Betrachtungen (bei der allgemeinen Relativitätstheorie) zu sehen,
daß und inwiefern jene Wahrheit ihre Grenzen hat.
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1Damit ist auch der
geraden Linie ein Naturobjekt zugeordnet. Drei Punkte eines starren
Körpers A, B, C liegen dann in einer Geraden,
wenn bei gegebenen Punkten A und C der Punkt B
so gewählt ist, daß die Summe der Entfernungen AB
und BC möglichst gering wird. Diese lückenhafte
Andeutung mag in diesem Zusammenhang genügen.
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§ 2 Das Koordinatensystem
Auf Grund der angedeuteten physikalischen Interpretation des Abstandes
sind wir auch in der Lage, den Abstand zweier Punkte eines starren Körpers
auf Grund von Messungen festzusetzen. Dazu brauchen wir eine ein für
allemal zu benutzende Strecke (Stäbchen S), welche als Einheitsmaßstab
verwendet wird. Sind nun A und B zwei Punkte eines starren
Körpers, so ist deren Verbindungsgerade konstruierbar nach den Gesetzen
der Geometrie; hierauf kann man auf dieser Verbindungsgeraden die Strecke
S von A aus so oft abtragen, bis man nach B gelangt.
Die Zahl der Wiederholungen des Abtragens ist die Maßzahl der Strecke
AB. Hierauf beruht alles Messen von Längen.2
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2Dabei ist allerdings
angenommen, daß die Messung aufgehe, d. h. eine ganze Zahl
ergebe. Von dieser Schwierigkeit befreit man sich durch die Anwendung
geteilter Maßstäbe, deren Einführung keine prinzipiell neue Methode verlangt.
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Jede räumliche Beschreibung
des Ortes eines Ereignisses oder Gegenstandes beruht darauf, daß
man den Punkt eines starren Körpers (Bezugskörpers) angibt,
mit dem jenes Ereignis koinzidiert. Dies gilt nicht nur für die wissenschaftliche
Beschreibung, sondern auch für das tägliche Leben. Analysiere
ich die Ortsangabe ,,in Berlin, auf dem Potsdamer Platz, so bedeutet
sie folgendes: Der Erdboden ist der starre Körper, auf den sich die
Ortsangabe bezieht; auf ihm ist ,,Potsdamer Platz in Berlin ein
markierter, mit Namen versehener Punkt, mit dem das Ereignis räumlich
koinzidiert.3
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3Eine weitere Untersuchung
darüber, was hier ,,räumliche Koinzidenz bedeutet,
ist hier nicht nötig; denn dieser Begriff ist insofern klar,
als im einzelnen realen Falle Meinungsverschiedenheiten darüber,
ob er zutreffe oder nicht, kaum auftreten dürften.
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Diese primitive Art der Ortsangabe kennt nur Orte an der
Oberfläche starrer Körper und ist an das Vorhandensein unterscheidbarer
Punkte dieser Oberfläche gebunden. Sehen wir zu, wie sich der menschliche
Geist von diesen beiden Beschränkungen befreit, ohne daß das
Wesen der Ortsangabe eine Änderung erfährt! Schwebt beispielsweise
über dem Potsdamer Platz eine Wolke, so kann der Ort dieser, bezogen
auf die Erdoberfläche, dadurch festgelegt werden, daß man auf
dem Platze senkrecht eine Stange errichtet, die bis zur Wolke hinaufreicht.
Die mit dem Einheitsmaßstab gemessene Länge der Stange in Verbindung
mit der Angabe des Ortes des Fußpunktes der Stange ist dann eine
vollständige Ortsangabe. An diesem Beispiele sehen wir, auf welchem
Wege eine Verfeinerung des Ortsbegriffes vor sich gegangen ist.
a) Man setzt den starren Körper, auf den sich
die Ortsangabe bezieht, in solcher Weise fort, daß der zu lokalisierende
Gegenstand von dem vervollständigten starren Körper erreicht
wird.
b) Man benutzt zur Charakterisierung des Ortes die Zahl statt
benannter Merkpunkte (hier die mit dem Maßstab gemessene Länge
der Stange).
c) Man spricht von der Höhe der Wolke auch dann, wenn eine Stange,
welche die Wolke erreicht, gar nicht errichtet ist. In unserem Falle
ermittelt man aus optischen Aufnahmen der Wolke von verschiedenen Stellen
des Bodens aus unter Berücksichtigung der Ausbreitungseigenschaften
des Lichtes, wie lang die Stange gemacht werden müßte, um
die Wolke zu erreichen.
Aus dieser Überlegung sieht man, daß es für
die Beschreibung von Orten vorteilhaft sein wird, wenn es gelingt, sich
durch Verwendung von Meßzahlen von der Existenz mit Namen versehener
Merkpunkte auf dem starren Körper, auf den sich die Ortsangabe bezieht,
unabhängig zu machen. Dies erreicht die messende Physik durch Anwendung
des kartesischen Koordinatensystems.
Dieses besteht in drei zueinander senkrechten, zu einem starren Körper
verbundenen starren, ebenen Wänden. Der Ort irgendeines Geschehnisses
in bezug auf das Koordinatensystem wird (im wesentlichen) beschrieben
durch die Angabe der Länge der drei Lote oder Koordinaten (x,
y, z), vgl. Abb. 2, welche von dem Geschehnis aus aufjene
drei ebenen Wände gefällt werden können. Die Längen
dieser drei Lote sind durch eine Folge von Manipulationen mit starren
Stäben ermittelbar, welche Manipulationen durch die Gesetze und Methoden
der euklidischen Geometrie vorgeschrieben werden.
Abb. 2
[In the book format this image
stands under § 11.]
Bei den Anwendungen sind jene das Koordinatensystem bildenden
starren Wände meist nicht realisiert; auch werden die Koordinaten
nicht wirklich durch Konstruktionen mit starren Stäben, sondern indirekt
ermittelt. Der physikalische Sinn der Ortsangaben muß jedoch stets
den vorstehenden Erörterungen gemäß gesucht werden, wenn
die Ergebnisse der Physik und Astronomie nicht ins Unklare zerfließen
sollen.4
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4Erst durch die im
zweiten Teil des Büchleins behandelte allgemeine Relativitätstheorie
wird eine Verfeinerung und Änderung dieser Auffassung nötig.
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Es ergibt sich also folgendes: Jede räumliche Beschreibung
von Geschehnissen bedient sich eines starren Körpers, auf den die
Geschehnisse räumlich zu beziehen sind. Jene Beziehung setzt voraus,
daß für ,,Strecken die Gesetze der euklidischen Geometrie
gelten, wobei die ,,Strecke physikalisch repräsentiert wird
durch zwei Marken auf einem starren Körper.
§ 3 Raum und Zeit in der klassischen Mechanik
Wenn ich ohne schwere Bedenken und eingehende Erläuterungen
die Aufgabe der Mechanik so formuliere: ,,Die Mechanik hat zu beschreiben,
wie die Körper mit der Zeit ihren Ort im Raume ändern,
so nehme ich einige Todsünden gegen den heiligen Geist der Klarheit
auf mein Gewissen; diese Sünden sollen zunächst aufgedeckt werden.
Es ist unklar, was hier unter ,,Ort und ,,Raum zu verstehen
ist. Ich stehe am Fenster eines gleichförmig fahrenden Eisenbahnwagens
und lasse einen Stein auf den Bahndamm fallen, ohne ihm einen Schwung
zu geben. Dann sehe ich (abgesehen vom Einfluß des Luftwiderstandes)
den Stein geradlinig herabfallen. Ein Fußgänger, der die Übeltat
vom Fußwege aus mit ansieht, bemerkt, daß der Stein in einem
Parabelbogen zur Erde herabfällt. Ich frage nun: Liegen die ,,Orte,
welche der Stein durchläuft, ,,in Wirklichkeit auf einer Geraden
oder auf einer Parabel? Was bedeutet hier ferner Bewegung ,,im Raume?
Die Antwort ist nach den Überlegungen des § 2 selbstverständlich.
Zunächst lassen wir das dunkle Wort ,,Raum, unter dem wir uns
bei ehrlichem Geständnis nicht das geringste denken können,
ganz beiseite; wir setzen statt dessen ,,Bewegung in bezug auf einen praktisch
starren Bezugskörper. Die Orte in bezug auf den Bezugskörper
(Bahnwagen oder Erdboden) sind im vorigen Paragraphen bereits ausführlich
definiert worden. Indem wir statt ,,Bezugskörper den für
die mathematische Beschreibung nützlichen Begriff ,,Koordinatensystem
einführen, können wir sagen: Der Stein beschreibt in bezug auf
ein mit dem Wagen starr verbundenes Koordinatensystem eine Gerade, in
bezug auf ein mit dem Erdboden starr verbundenes Koordinatensystem eine
Parabel. Man sieht an diesem Beispiel deutlich, daß es eine Bahnkurve5
an sich nicht gibt, sondern nur eine Bahnkurve in bezug auf einen bestimmten
Bezugskörper.
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5Das heißt Kurve,
in der sich der Körper bewegt.
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Eine vollständige Beschreibung der Bewegung
kommt aber erst dadurch zustande, daß man angibt, wie der Körper
seinen Ort mit der Zeit ändert, d. h. es muß für
jeden Punkt der Bahnkurve angegeben werden, zu welcher Zeit der Körper
sich dort befindet. Diese Angaben müssen durch eine solche Definition
der Zeit vervollständigt werden, daß diese Zeitwerte kraft
jener Definition als prinzipiell beobachtbare Größen (Resultate
von Messungen) angesehen werden können. Dieser Forderung entsprechen
wir — auf dem Boden der klassischen Mechanik stehend — für unser
Beispiel in folgender Weise. Wir denken uns zwei genau gleich beschaffene
Uhren; die eine hat der Mann am Eisenbahnwagenfenster, die andere der
Mann auf dem Fußwege in der Hand. Jeder der beiden stellt fest,
an welcher Stelle des betreffenden Bezugskörpers der Stein sich gerade
befindet, wenn die Uhr tickt, die er in der Hand hat. Dabei verzichten
wir auf ein Eingehen auf die Ungenauigkeit, welche durch die Endlichkeit
der Fortpflanzungsgeschwindigkeit des Lichtes hereinkommt. Hiervon und
von einer zweiten hier obwaltenden Schwierigkeit wird später ausführlich
die Rede sein.
§ 4 Das GALILEIsche Koordinatensystem
Bekanntlich lautet das unter dem Namen Trägheitsgesetz
bekannte Grundgesetz der GALILEI-NEWTONschen Mechanik: Ein von anderen
Körpern hinreichend entfernter Körper verharrt im Zustande der
Ruhe oder der gleichförmig-geradlinigen Bewegung. Dieser Satz sagt
nicht nur etwas aus über die Bewegung der Körper, sondern auch
über die in der Mechanik zulässigen Bezugskörper oder Koordinatensysteme,
welche bei der mechanischen Beschreibung verwendet werden dürfen.
Körper, auf welche der Trägheitssatz sicherlich mit großer
Annäherung Anwendung finden kann, sind die sichtbaren Fixsterne.
Benutzen wir nun ein Koordinatensystem, welches mit der Erde starr verbunden
ist, so beschreibt relativ zu ihm jeder Fixstern im Laufe eines (astronomischen)
Tages einen Kreis von ungeheurem Radius, im Widerspruch mit dem Wortlaut
des Trägheitsgesetzes. Hält man also an diesem Gesetze fest,
so darf man die Bewegungen nur auf Koordinatensysteme beziehen, relativ
zu welchen die Fixsterne keine Kreisbewegungen ausführen. Ein Koordinatensystem,
dessen Bewegungszustand ein solcher ist, daß relativ zu ihm das
Trägheitsgesetz gilt, nennen wir ein ,,GALILEIsches Koordinatensystem.
Nur für ein GALILEIsches Koordinatensystem beanspruchen die Gesetze
der GALILEI-NEWTONschen Mechanik Gültigkeit.
§ 5 Das Relativitätsprinzip (im engeren Sinne)
Wir gehen wieder, um möglichste Anschaulichkeiten
zu erzielen, von dem Beispiel des gleichmäßig fahrenden Eisenbahnwagens
aus. Seine Bewegung nennen wir eine gleichförmige Translation (,,gleichförmig,
weil von konstanter Geschwindigkeit und Richtung, ,,Translation,
weil der Wagen relativ zum Fahrdamm seinen Ort ändert, aber hierbei
keine Drehungen ausführt). Es fliege ein Rabe geradlinig und gleichförmig
— vom Bahndamm aus beurteilt — durch die Luft. Dann ist — vom fahrenden
Wagen aus beurteilt — die Bewegung des Raben zwar eine Bewegung von anderer
Geschwindigkeit und anderer Richtung; aber sie ist ebenfalls geradlinig
und gleichförmig. Abstrakt ausgedrückt: Bewegt sich eine Masse
m geradlinig und gleichförmig in bezug auf ein Koordinatensystem
K, so bewegt sie sich auch geradlinig und gleichförmig in
bezug auf ein zweites Koordinatensystem K´, falls letzteres
in bezef auf K eine gleichförmige Translationsbewegung ausführt.
Hieraus folgt mit Rücksicht auf die Darlegung des vorigen Paragraphen:
Ist K ein GALILEIsches Koordinatensystem, so ist auch jedes andere
Koordinatensystem K´ ein GALILEIsches, das gegenüber
K im Zustande gleichförmiger Translationsbewegung ist. In
bezug auf K´ gelten die Gesetze der GALILEI-NEWTONschen Mechanik
ebenso wie in bezug auf K.
Wir gehen in der Verallgemeinerung noch einen Schritt
weiter, indem wir den Satz aussprechen: Ist K´ ein in bezug
auf K gleichförmig und drehungsfrei bewegtes Koordinatensystem,
so verläuft das Naturgeschehen in bezug auf K´ nach
genau denselben allgemeinen Gesetzen wie in bezug auf K. Diese
Aussage nennen wir Relativitätsprinzip (im engeren Sinne).
Solange man überzeugt war, daß sich alles Naturgeschehen mit
Hilfe der klassischen Mechanik darstellen lasse, konnte man an der Gültigkeit
dieses Relativitätsprinzips nicht zweifeln. Mit der neueren Entwicklung
der Elektrodynamik und Optik aber ward es immer mehr offenkundig, daß
die klassische Mechanik als Grundlage für alle physikalische Naturbeschreibung
nicht zureichend sei. Damit wurde auch die Frage nach der Gültigkeit
des Relativitätsprinzips zu einer wohl diskutierbaren, und es erschien
nicht ausgeschlossen, daß die Antwort auf diese Frage verneinend
sein könnte.
Immerhin gibt es zwei allgemeine Tatsachen, die von vornherein sehr für
die Gültigkeit des Relativitätsprinzips sprechen. Wenn nämlich
die klassische Mechanik auch nicht eine genügend breite Basis für
die theoretische Darstellung aller physikalischen Erscheinungen
liefert, so muß ihr doch ein sehr bedeutender Wahrheitsgehalt zukommen;
denn sie liefert mit bewunderungswürdiger Schärfe die tatsächlichen
Bewegungen der Himmelskörper. Es muß daher auch das Relativitätsprinzip
auf dem Gebiete der Mechanik jedenfalls mit großer Genauigkeit
gelten. Daß aber ein Prinzip von so großer Allgemeinheit,
welches auf einem Erscheinungsgebiete mit solcher Exaktheit gilt,
einem anderen Erscheinungsgebiete gegenüber versage, ist a priori
wenig wahrscheinlich.
Das zweite Argument, auf welches wir später noch zurückkommen
werden, ist folgendes. Wenn das Relativitätsprinzip (im engeren Sinne)
nicht gilt, so werden die relativ zueinander gleichförmig bewegten
GALILEIschen Koordinatensysteme K, K, K
usw. nicht gleichwertig sein für die Beschreibung des Naturgeschehens.
Dann wäre es kaum anders denkbar, als daß die Naturgesetze
besonders einfach und natürlich sich nur dann formulieren ließen,
wenn unter allen GALILEIschen Koordinatensystemen eines (K0)
von bestimmtem Bewegungszustande als Bezugskörper gewählt würde.
Dieses würden wir dann mit Recht (wegen seiner Vorzüge für
die Naturbeschreibung) als das ,,absolut ruhende“ bezeichnen, die übrigen
GALILEIschen Systeme K aber als ,,bewegt. Wäre z. B.
unser Bahndamm das System K0,
so wäre unser Eisenbahnwagen ein System K, in bezug auf welches
weniger einfache Gesetze gelten würden als in bezug auf K0.
Diese geringere Einfachheit würde darauf zurückzuführen
sein, daß der Wagen K gegen K0
(d. h. ,,wirklich) bewegt sei. In diesen in bezug auf K formulierten
allgemeinen Naturgesetzen müßten Größe und Richtung
der Fahrgeschwindigkeit des Wagens eine Rolle spielen. Es wäre z.
B. zu erwarten, daß der Ton einer Orgelpfeife ein anderer wäre,
wenn diese mit ihrer Achse parallel zur Fahrrichtung gestellt wird, als
wenn sie mit ihrer Achse senkrecht zu dieser Richtung gestellt wird. Nun
ist aber unsere Erde wegen ihrer Bahnbewegung um die Sonne einem mit etwa
30 km in der Sekunde Geschwindigkeit fahrenden Wagen vergleichbar. Es
wäre daher im Falle der Ungültigkeit des Relativitätsprinzips
zu erwarten, daß die momentane Bewegungsrichtung der Erde in die
Naturgesetze eingehe, daß also die physikalischen Systeme in ihrem
Verhalten von der räumlichen Orientierung gegen die Erde abhängen
sollten. Denn wegen der im Laufe des Jahres stattfindenden Änderung
der Richtung der Geschwindigkeit der Umlaufsbewegung der Erde kann diese
nicht das ganze Jahr hindurch relativ zu dem hypothetischen System K0
in Ruhe sein. Bei aller Sorgfalt hat man aber eine derartige Anisotropie
des irdischen physikalischen Raumes, d. h. eine physikalische Ungleichwertigkeit
der verschiedenen Richtungen, niemals beobachten können. Dies ist
ein schwerwiegendes Argument zugunsten des Relativitätsprinzips.
§ 6 Das Additionstheorem der Geschwindigkeiten gemäß der
klassischen Mechanik
Der schon oft betrachtete Eisenbahnwagen fahre mit der
konstanten Geschwindigkeit v auf dem Geleise. Im Eisenbahnwagen
durchschreite ein Mann den Wagen in dessen Längsrichtung, und zwar
in Richtung der Fahrt mit der Geschwindigkeit w. Wie rasch bzw.
mit welcher Geschwindigkeit W kommt der Mann relativ zum Bahndamm
während des Gehens vorwärts? Die einzig mögliche Antwort
scheint aus folgender Überlegung zu entspringen:
Würde der Mann eine Sekunde lang still stehen, so käme er relativ
zum Bahndamm um eine der Fahrgeschwindigkeit des Wagens gleiche Strecke
v vorwärts. In Wirklichkeit durchmißt er aber außerdem
relativ zum Wagen, also auch relativ zum Bahndamm in dieser Sekunde durch
sein Gehen die Strecke w, welche der Geschwindigkeit seines Ganges
gleich ist. Er legt also in der betrachteten Sekunde relativ zum Bahndamm
im ganzen die Strecke
W = v + w
zurück. Später werden wir sehen, daß diese
Überlegung, welche das Additionstheorem der Geschwindigkeiten gemäß
der klassischen Mechanik ausdrückt, nicht aufrecht erhalten werden
kann, daß also das soeben hingeschriebene Gesetz in Wahrheit nicht
zutrifft. Einstweilen aber werden wir auf dessen Richtigkeit bauen.
§ 7 Die scheinbare Unvereinbarkeit des Ausbreitungsgesetzes des Lichtes
mit dem Relativitätsprinzip
Es gibt kaum ein einfacheres Gesetz in der Physik als
dasjenige, gemäß welchem sich das Licht im leeren Raume fortpflanzt.
Jedes Schulkind weiß oder glaubt zu wissen, daß diese Fortpflanzung
geradlinig mit einer Geschwindigkeit c = 300000 km/sec geschieht:
Wir wissen jedenfalls mit großer Exaktheit, daß diese Geschwindigkeit
für alle Farben dieselbe ist; denn wäre dies nicht der Fall,
so würde bei der Bedeckung eines Fixsternes durch seinen dunklen
Begleiter das Emissionsminimum für die verschiedenen Farben nicht
gleichzeitig beobachtet werden. Durch eine ähnliche, an die Beobachtungen
der Doppelsterne sich knüpfende Überlegung konnte der holländische
Astronom DE SITTER auch zeigen, daß die Fortpflanzungsgeschwindigkeit
des Lichtes von der Bewegungsgeschwindigkeit des das Licht emittierenden
Körpers nicht abhängen kann. Die Annahme, daß diese Fortpflanzungsgeschwindigkeit
von der Richtung ,,im Raume abhänge, ist an sich unwahrscheinlich.
Kurz, nehmen wir einmal an, das einfache Gesetz von der konstanten Lichtgeschwindigkeit
c (im Vakuum) werde von dem Schulkinde mit Recht geglaubt! Wer
möchte denken, daß dieses simple Gesetz den gewissenhaft überlegenden
Physiker in die größten gedanklichen Schwierigkeiten gestürzt
hat? Diese Schwierigkeiten ergeben sich wie folgt.
Natürlich müssen wir den Vorgang der Lichtausbreitung wie jeden
anderen auf einen starren Bezugskörper (Koordinatensystem) beziehen.
Als solchen wählen wir wieder unseren Bahndamm. Die Luft über
demselben wollen wir uns weggepumpt denken. Längs des Bahndammes
werde ein Lichtstrahl gesandt, dessen Scheitel sich nach dem vorigen mit
der Geschwindigkeit c relativ zum Bahndamme fortpflanzt. Auf dem
Geleise fahre wieder unser Eisenbahnwagen mit der Geschwindigkeit v,
und zwar in derselben Richtung, in der sich der Lichtstrahl fortpflanzt,
aber natürlich viel langsamer. Wir fragen nach der Fortpflanzungsgeschwindigkeit
des Lichtstrahles relativ zum Wagen. Es ist leicht ersichtlich, daß
hier die Betrachtung des vorigen Paragraphen Anwendung finden kann; denn
der relativ zum Eisenbahnwagen laufende Mann spielt die Rolle des Lichtstrahles.
Statt dessen Geschwindigkeit W gegen den Bahndamm tritt hier die
Lichtgeschwindigkeit gegen diesen; w ist die gesuchte Geschwindigkeit
des Lichtes gegen den Wagen, für welche also gilt:
w = c – v.
Die Fortpflanzungsgeschwindigkeit des Lichtstrahles relativ
zum Wagen ergibt sich also als kleiner als c.
Dies Ergebnis verstößt aber gegen das im § 5 dargelegte
Relativitätsprinzip. Das Gesetz der Lichtausbreitung im Vakuum müßte
nämlich nach dem Relativitätsprinzip wie jedes andere allgemeine
Naturgesetz für den Eisenbahnwagen als Bezugskörper gleich lauten
wie für das Geleise als Bezugskörper. Das erscheint aber nach
unserer Betrachtung unmöglich. Wenn sich jeder Lichtstrahl in bezug
auf den Damm mit der Geschwindigkeit c fortpflanzt, so scheint
eben deshalb das Lichtausbreitungsgesetz in bezug auf den Wagen ein anderes
sein zu müssen — im Widerspruch mit dem Relativitätsprinzip.
Im Hinblick auf das Dilemma erscheint es unerläßlich, entweder
das Relativitätsprinzip oder das einfache Gesetz der Fortpflanzung
des Lichtes im Vakuum aufzugeben. Gewiß wird der Leser, der den
bisherigen Ausführungen aufmerksam gefolgt ist, erwarten, daß
das Prinzip der Relativität, das sich durch seine Natürlichkeit
und Einfachheit dem Geiste als fast unabweislich empfiehlt, aufrecht zu
erhalten sei, daß aber das Gesetz der Lichtausbreitung im Vakuum
durch ein komplizierteres, mit dem Relativitätsprinzip vereinbares
Gesetz zu ersetzen sei. Die Entwicklung der theoretischen Physik zeigt
aber, daß dieser Weg nicht gangbar ist. Die bahnbrechenden theoretischen
Forschungen von H. A. LORENTZ über die elektrodynamischen und optischen
Vorgänge in bewegten Körpern zeigten nämlich, daß
die Erfahrungen in diesen Gebieten mit zwingender Notwendigkeit zu einer
Theorie der elektromagnetischen Vorgänge führen, welche das
Gesetz der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit im Vakuum zur unabweisbaren
Konsequenz hat. Deshalb waren die führenden Theoretiker eher geneigt,
das Relativitätsprinzip fallen zu lassen, trotzdem sich keine einzige
Erfahrungstatsache auffinden ließ, welche diesem Prinzip widersprochen
hätte.
Hier setzte die Relativitätstheorie ein. Durch eine Analyse der physikalischen
Begriffe von Zeit und Raum zeigte sich, daß in Wahrheit eine
Unvereinbarkeit des Relativitätsprinzips mit dem Ausbreitungsgesetz
des Lichtes gar nicht vorhanden sei, daß man vielmehr durch
systematisches Festhalten an diesen beiden Gesetzen zu einer logisch einwandfreien
Theorie gelange. Diese Theorie, welche wir zum Unterschiede von ihrer
später zu besprechenden Erweiterung als ,,spezielle Relativitätstheorie
bezeichnen, soll im folgenden in ihren Grundgedanken dargestellt werden.
§ 8 Über den Zeitbegriff in der Physik
An zwei weit voneinander entfernten Stellen A und
B unseres Bahndammes hat der Blitz ins Geleise eingeschlagen. Ich
füge die Behauptung hinzu, diese beiden Schläge seien gleichzeitig
erfolgt. Wenn ich dich nun frage, lieber Leser, ob diese Aussage einen
Sinn habe, so wirst du mir mit einem überzeugten ,,Ja antworten.
Wenn ich aber jetzt in dich dringe mit der Bitte, mir den Sinn der Aussage
genauer zu erklären, merkst du nach einiger Ülberlegung, daß
die Antwort auf diese Frage nicht so einfach ist, wie es auf den ersten
Blick erscheint.
Nach einiger Zeit wird dir vielleicht folgende Antwort in den Sinn kommen:
,,Die Bedeutung der Aussage ist an und für sich klar und bedarf keiner
weiteren Erläuterung; einiges Nachdenken müßte ich allerdings
aufwenden, wenn ich den Auftrag erhielte, durch Beobachtungen zu ermitteln,
ob im konkreten Falle die beiden Ereignisse gleichzeitig stattfinden oder
nicht. Mit dieser Antwort kann ich mich aber aus folgendem Grunde nicht
zufrieden geben. Gesetzt, ein geschickter Meteorologe hätte durch
scharfsinnige Überlegungen herausgefunden, daß es an den Orten
A und B immer gleichzeitig einschlagen müsse, dann
entsteht die Aufgabe, nachzuprüfen, ob dieses theoretische Resultat
der Wirklichkeit entspricht oder nicht. Analog ist es bei allen physikalischen
Aussagen, bei denen der Begriff ,,gleichzeitig eine Rolle spielt.
Der Begriff existiert für den Physiker erst dann, wenn die Möglichkeit
gegeben ist, im konkreten Falle herauszufinden, ob der Begriff zutrifft
oder nicht. Es bedarf also einer solchen Definition der Gleichzeitigkeit,
daß diese Definition die Methode an die Hand gibt, nach welcher
im vorliegenden Falle aus Experimenten entschieden werden kann, ob beide
Blitzschläge gleichzeitig erfolgt sind oder nicht. Solange diese
Forderung nicht erfüllt ist, gebe ich mich als Physiker (allerdings
auch als Nichtphysiker!) einer Täuschung hin, wenn ich glaube, mit
der Aussage der Gleichzeitigkeit einen Sinn verbinden zu können.
(Bevor du mir dies mit Überzeugung zugegeben hast, lieber Leser,
lies nicht weiter.)
Nach einiger Zeit des Nachdenkens machst du nun folgenden Vorschlag für
das Konstatieren der Gleichzeitigkeit. Die Verbindungsstrecke AB
werde dem Geleise nach ausgemessen und in die Mitte M der Strecke
ein Beobachter gestellt, der mit einer Einrichtung versehen ist (etwa
zwei um 90º gegeneinander geneigte Spiegel), die ihm eine gleichzeitige
optische Fixierung beider Orte A und B erlaubt. Nimmt dieser
die beiden Blitzschläge gleichzeitig wahr, so sind sie gleichzeitig.
Ich bin mit diesem Vorschlag sehr zufrieden und halte die Sache dennoch
nicht für ganz geklärt, weil ich mich zu folgendem Einwand gedrängt
fühle: ,,Deine Definition wäre unbedingt richtig, wenn ich schon
wüßte, daß das Licht, welches dem Beobachter in M
die Wahrnehmung der Blitzschläge vermittelt, sich mit der gleichen
Geschwindigkeit auf der Strecke A ® M
wie auf der Strecke B ® M
fortpflanze. Eine Prüfung dieser Voraussetzung wäre aber nur
dann möglich, wenn man über die Mittel der Zeitmessung bereits
verfügte. Man scheint sich also hier in einem logischen Zirkel zu
bewegen.
Nach einiger weiterer Überlegung wirfst du mir aber mit Recht einen
etwas verächtlichen Blick zu und erklärst mir: ,,Ich halte meine
Definition von vorhin trotzdem aufrecht, da sie in Wahrheit gar nichts
über das Licht voraussetzt. An die Definition der Gleichzeitigkeit
ist nur die eine Forderung zu stellen, daß sie in jedem realen
Falle eine empirische Entscheidung an die Hand gibt über das Zutreffen
oder Nichtzutreffen des zu definierenden Begriffs. Daß meine Definition
dies leistet, ist unbestreitbar. Daß das Licht zum Durchlaufen des
Weges A ® M und zum Durchlaufen
der Strecke B ® M dieselbe Zeit
brauche, ist in Wahrheit keine Voraussetzung oder Hypothese über
die physikalische Natur des Lichtes, sondern eine Festsetzung,
die ich nach freiem Ermessen treffen kann, um zu einer Definition der
Gleichzeitigkeit zu gelangen.
Es ist klar, daß diese Definition benutzt werden kann, um der Aussage
der Gleichzeitigkeit nicht nur zweier Ereignisse, sondern beliebig vieler
Ereignisse einen exakten Sinn zu geben, wie die Ereignisorte relativ zum
Bezugskörper (hier dem Bahndamm) gelagert sein mögen.6
Damit gelangt man auch zu einer Definition der ,,Zeit in der Physik.
Man denke sich nämlich in den Punkten A, B, C
des Geleises (Koordinatensystems) Uhren von gleicher Beschaffenheit aufgestellt
und derart gerichtet, daß deren Zeigerstellungen gleichzeitig (im
obigen Sinne) dieselben sind. Dann versteht man unter der ,,Zeit
eines Ereignisses die Zeitangabe (Zeigerstellung) derjenigen dieser Uhren,
welche dem Ereignis (räumlich) unmittelbar benachbart ist. Auf diese
Weise wird jedem Ereignis ein Zeitwert zugeordnet, der sich prinzipiell
beobachten läßt.
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6Wir nehmen ferner
an, daß, wenn drei Ereignisse A, B, C
derartig an verschiedenen Orten stattfinden, daß, wenn A
gleichzeitig mit B, und B gleichzeitig mit C
ist (gleichzeitig im Sinne obiger Definition), das Kriterium der
Gleichzeitigkeit auch für das Ereignispaar A—C
erfüllt sei. Diese Annahme ist eine physikalische Hypothese
über das Ausbreitungsgesetz des Lichtes; sie muß unbedingt
erfüllt sein, wenn es möglich sein soll, an dem Gesetz
von der Konstanz der Vakuum-Lichtgeschwindigkeit festzuhalten.
|
Diese Festsetzung enthält noch eine physikalische
Hypothese, an deren Zutreffen man ohne empirische Gegengründe kaum
zweifeln wird. Es ist nämlich angenommen, daß alle diese Uhren
,,gleich rasch gehen, wenn sie von gleicher Beschaffenheit sind.
Exakt formuliert: Wenn zwei an verschiedenen Stellen des Bezugskörpers
ruhend angeordnete Uhren so eingestellt werden, daß eine
Zeigerstellung der einen mit derselben Zeigerstellung der anderen
gleichzeitig (im obigen Sinne) ist, so sind gleiche Zeigerstellungen
überhaupt gleichzeitig (im Sinne obiger Definition).
§ 9 Die Relativität der Gleichzeitigkeit
Abb.
1
Bisher haben wir unsere Betrachtung auf einen bestimmten
Bezugskörper bezogen, den wir als ,,Bahndamm bezeichnet haben.
Es fahre nun auf dem Geleise ein sehr langer Zug mit der konstanten Geschwindigkeit
v in der in Abb. 1 angegebenen Richtung. Menschen, die in diesem
Zuge fahren, werden mit Vorteil den Zug als starren Bezugskörper
(Koordinatensystem) verwenden; sie beziehen alle Ereignisse auf den Zug.
Jedes Ereignis, welches längs des Geleises stattfindet, findet dann
auch an einem bestimmten Punkte des Zuges statt. Auch die Definition der
Gleichzeitigkeit läßt sich in bezug auf den Zug in genau derselben
Weise geben, wie in bezug auf den Bahndamm. Es entsteht aber nun naturgemäß
folgende Frage:
Sind zwei Ereignisse (z. B. die beiden Blitzschläge A und
B), welche in bezug auf den Bahndamm gleichzeitig sind,
auch in bezug auf den Zug gleichzeitig? Wir werden sogleich zeigen,
daß die Antwort verneinend lauten muß.
Wenn wir sagen, daß die Blitzschläge A und B
in bezug auf den Bahndamm gleichzeitig sind, so bedeutet dies: die von
den Blitzorten A und B ausgehenden Lichtstrahlen begegnen
sich in dem Mittelpunkte M der Fahrdammstrecke A — B.
Den Ereignissen A und B entsprechen aber auch Stellen A
und B auf dem Zuge. Es sei M' der Mittelpunkt der Strecke
A — B des fahrenden Zuges. Dieser Punkt M´
fällt zwar im Augenblick der Blitzschläge7
mit dem Punkte M zusammen, bewegt sich aber in der Zeichnung mit
der Geschwindigkeit v des Zuges nach rechts. Würde ein bei
M´ im Zuge sitzender Beobachter diese Geschwindigkeit nicht
besitzen, so würde er dauernd in M bleiben, und es würden
ihn dann die von den Blitzschlägen A und B ausgehenden
Lichtstrahlen gleichzeitig erreichen, d. h. diese beiden Strahlen würden
sich gerade bei ihm begegnen. In Wahrheit aber eilt er (vom Bahndamm aus
beurteilt) dem von B herkommenden Lichtstrahl entgegen, während
er dem von A herkommenden Lichtstrahl vorauseilt. Der Beobachter
wird also den von B ausgehenden Lichtstrahl früher sehen,
als den von A ausgehenden. Die Beobachter, welche den Eisenbahnzug
als Bezugskörper benutzen, müssen also zu dem Ergebnis kommen,
der Blitzschlag B habe früher stattgefunden als der Blitzschlag
A. Wir kommen also zu dem wichtigen Ergebnis:
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7Vom Fahrdamm aus beurteilt!
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Ereignisse, welche in bezug auf den Bahndamm gleichzeitig
sind, sind in bezug auf den Zug nicht gleichzeitig und umgekehrt (Relativität
der Gleichzeitigkeit). Jeder Bezugskörper (Koordinatensystem) hat
seine besondere Zeit; eine Zeitangabe hat nur dann einen Sinn, wenn der
Bezugskörper angegeben ist, auf den sich die Zeitangabe bezieht.
Die Physik hat nun vor der Relativitätstheorie stets
stillschweigend angenommen, daß die Bedeutung der Zeitangaben eine
absolute, d.h. vom Bewegungszustande des Bezugskörpers unabhängige,
sei. Daß diese Annahme aber mit der nächstliegenden Definition
der Gleichzeitigkeit unvereinbar ist, haben wir soeben gesehen; läßt
man sie fallen, so verschwindet der in § 7 entwickelte Konflikt des
Gesetzes der Vakuum-Lichtausbreitung mit dem Relativitätsprinzip.
Zu jenem Konflikt führt nämlich die Überlegung des §
6, die nun nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. Wir schlossen dort, daß
der Mann im Wagen, der relativ zu diesem die Strecke w in einer Sekunde
durchläuft, diese Strecke auch relativ zum Bahndamm in einer Sekunde
durchläuft. Da nun aber die Zeit, welche ein bestimmter Vorgang mit
Bezug auf den Wagen braucht, nach den soeben angestellten Überlegungen
nicht gleich gesetzt werden darf der vom Bahndamm als Bezugskörper
aus beurteilten Dauer desselben Vorganges, so kann nicht behauptet werden,
daß der Mann durch sein Gehen relativ zum Geleise die Strecke w
in einer Zeit zurücklegt, welche — vom Bahndamm aus beurteilt — gleich
einer Sekunde ist.
Die Überlegung des § 6 ruht übrigens noch auf einer zweiten
Voraussetzung, die im Lichte einer strengen Überlegung als willkürlich
erscheint, wenn sie auch vor der Aufstellung der Relativitätstheorie
stets (stillschweigend) gemacht wurde.
§ 10 Über die Relativität des Begriffes der räumlichen
Entfernung
Wir betrachten zwei bestimmte Stellen des mit der Geschwindigkeit
v längs des Bahndammes dahinfahrenden Zuges8
und fragen nach deren Entfernung. Wir wissen bereits, daß man zur
Messung einer Entfernung eines Bezugskörpers bedarf, mit Bezug auf
welchen die Entfernung ausgemessen wird. Am einfachsten ist es, den Zug
selbst als Bezugskörper (Koordinatensystem) zu verwenden. Ein im
Zuge fahrender Beobachter mißt den Abstand, indem er in gerader
Linie seinen Maßstab etwa längs der Wagenböden so oft
aufträgt, bis er von dem einen markierten Punkte zum anderen gelangt.
Die Zahl, welche angibt, wie oft der Stab angelegt werden muß, ist
dann die gesuchte Entfernung.
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8Etwa die Mitte des
1. und 100. Wagens.
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Anders ist es, wenn die Entfernung vom Geleise aus beurteilt
werden soll. Da bietet sich folgende Methode. Nennt man A´
und B´ die beiden Punkte des Zuges, um deren Entfernung es
sich handelt, so sind diese beiden Punkte mit der Geschwindigkeit v
längs des Bahndammes bewegt. Wir fragen nun zuerst nach den Punkten
A bzw. B des Bahndammes, bei welchen die beiden Punkte A´
und B´ zu einer bestimmten Zeit t — vom Bahndamm aus
beurteilt — gerade vorbeilaufen. Diese Punkte A und B des
Bahndammes sind vermöge der in § 8 gegebenen Zeitdefinition
ermittelbar. Hierauf wird der Abstand dieser Punkte A und B
durch wiederholtes Abtragen des Meterstabes längs des Bahndammes
gemessen.
Es ist a priori durchaus nicht ausgemacht, daß diese
letztere Messung dasselbe Ergebnis zeitigen müsse wie die erstere.
Vom Bahndamm aus gemessen kann also die Länge des Zuges eine andere
sein als vom Zuge selbst aus gemessen. Dieser Umstand ergibt einen zweiten
gegen die scheinbar so einleuchtende Betrachtung des § 6 zu erhebenden
Einwand. Legt nämlich der Mann im Wagen in einer Zeiteinheit — vom
Zuge aus gemessen — die Strecke w zurück, so braucht diese
Strecke — vom Bahndamm aus gemessen — nicht auch gleich w
zu sein.
§ 11 Die LORENTZ-Transformation
Die Überlegungen der letzten drei Paragraphen zeigen
uns, daß die scheinbare Unvereinbarkeit des Ausbreitungsgesetzes
des Lichtes mit dem Relativitätsprinzip in § 7 durch eine Betrachtung
abgeleitet worden ist, welche der klassischen Mechanik zwei durch nichts
gerechtfertigte Hypothesen entlehnte; diese Hypothesen lauten:
1. Der Zeitabstand zwischen zwei Ereignissen ist vom Bewegungszustande
des Bezugskörpers unabhängig.
2. Der räumliche Abstand zwischen zwei Punkten eines starren Körpers
ist vom Bewegungszustande des Bezugskörpers unabhängig.
Läßt man nun diese Hypothese fallen, so verschwindet das Dilemma
des § 7, weil das in § 6 abgeleitete Additionstheorem der Geschwindigkeiten
ungültig wird. Es taucht vor uns die Möglichkeit auf, daß
das Gesetz der Lichtausbreitung im Vakuum mit dem Relativitätsprinzip
vereinbar sein könne. Wir kommen zu der Frage: Wie ist die Überlegung
des § 6 zu modifizieren, um den scheinbaren Widerspruch zwischen
diesen beiden fundamentalen Ergebnissen der Erfahrung zu beseitigen? Diese
Frage führt auf eine allgemeine. In der Überlegung des §
6 kommen Orte und Zeiten in bezug auf den Zug und in bezug auf den Bahndamm
vor. Wie findet man Ort und Zeit eines Ereignisses in bezug auf den Zug,
wenn Ort und Zeit des Ereignisses in bezug auf den Bahndamm bekannt sind?
Gibt es eine solche denkbare Antwort auf diese Frage, daß gemäß
dieser Antwort das Gesetz der Lichtausbreitung im Vakuum dem Relativitätsprinzip
nicht widerspreche? Anders ausgedrückt: Ist eine Relation zwischen
Ort und Zeit der einzelnen Ereignisse in bezug auf beide Bezugskörper
denkbar, derart, daß jeder Lichtstrahl relativ zum Bahndamm und
relativ zum Zug die Ausbreitungsgeschwindigkeit c besitzt? Diese
Frage führt zu einer bejahenden, ganz bestimmten Antwort, zu einem
ganz bestimmten Verwandlungsgesetz für die Raum-Zeit-Größen
eines Ereignisses beim Übergang von einem Bezugskörper zu einem
anderen.
Bevor wir hierauf eingehen, sei folgende Zwischenüberlegung eingeschaltet.
Wir haben bis jetzt nur Ereignisse betrachtet, die sich längs des
Bahndammes abspielten, der mathematisch die Funktion einer geraden Linie
zu übernehmen hatte. Man kann sich aber in der in § 2 angegebenen
Weise diesen Bezugskörper seitlich und nach oben durch ein Stabgerüst
derart fortgesetzt denken, daß ein irgendwo stattfindendes Ereignis
relativ zu diesem Stabgerüst lokalisiert werden kann. Analog kann
man sich den mit der Geschwindigkeit v fahrenden Zug durch den
ganzen Raum fortgesetzt denken, so daß jedes noch so ferne Ereignis
auch in bezug auf das zweite Gerüst lokalisiert werden könnte.
Davon, daß diese Gerüste einander in Wahrheit wegen der Undurchdringlichkeit
der festen Körper immer wieder zerstören müßten,
können wir absehen, ohne in prinzipielle Fehler zu geraten. In jedem
solchen Gerüst denken wir uns drei auf einander senkrechte Wände
hervorgehoben und als ,,Koordinatenebenen bezeichnet (,,Koordinatensystem).
Dem Bahndamm entspricht dann ein Koordinatensystem K, dem Zug ein
Koordinatensystem K´. Ein irgendwo stattfindendes Ereignis
wird bezüglich K räumlich fixiert durch die drei Lote
x, y, z auf die Koordinatenebenen und zeitlich fixiert
durch einen Zeitwert t. Dasselbe Ereignis wird bezüglich K´
raum-zeitlich fixiert durch entsprechende Werte x´, y´,
z´, t´, welche mit x, y, z,
t natürlich nicht übereinstimmen. Wie diese Größen
als Ergebnisse physikalischer Messungen aufzufassen sind, wurde früher
ausführlich dargelegt.
Unser Problem lautet in exakter Formulierung offenbar folgendermaßen.
Wie groß sind die Werte x´, y´, z´,
t´ eines Ereignisses in bezug auf K´, wenn die
Größen x, y, z, t desselben Ereignisses
in bezug auf K gegeben sind? Die Beziehungen müssen so gewählt
werden, daß dem Gesetz der Vakuumfortpflanzung des Lichtes für
einen und denselben Lichtstrahl (und zwar für jeden) in bezug auf
K und K´ Genüge geleistet wird. Dies Problem
wird für die in der Zeichnung (Abb. 2) angegebene relative räumliche
Orientierung der Koordinatensysteme gelöst durch die Gleichungen:
Dieses Gleichungssystem wird mit dem Namen ,,LORENTZ-Transformation
bezeichnet.9
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9Eine einfache Ableitung
der LORENT-Transformation ist im Anhang gegeben.
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Abb.
2
Würden wir aber an Stelle des Lichtausbreitungsgesetzes
die stillschweigenden Voraussetzungen der alten Mechanik von dem absoluten
Charakter der Zeiten und Längen zugrunde gelegt haben, so würden
wir statt dieser Transformationsgleichungen zu den Gleichungen
x´ = x — vt
y´ = y
z´ = z
t´ = t
gelangt sein, welches System man oft als ,,GALILEI-Transformation
bezeichnet. Die GALILEI-Transformation geht aus der LORENTZ-Transformation
dadurch hervor, daß man in letzterer die Lichtgeschwindigkeit c
gleich einem unendlich großen Werte setzt.
Daß gemäß der LORENTZ-Transformation das Gesetz der Lichtausbreitung
im Vakuum sowohl für den Bezugskörper K wie für
den Bezugskörper K´ erfüllt ist, sieht man bequem
an folgendem Beispiel. Es werde ein Lichtsignal längs der positiven
x-Achse gesandt, und es pflanze sich die Lichterregung gemäß
der Gleichung
x = ct,
also mit der Geschwindigkeit c fort. Gemäß
den Gleichungen der LORENTZ-Transformation bedingt diese einfache Beziehung
zwischen x und t eine Beziehung zwischen x´
und t´. In der Tat liefert die erste und vierte Gleichung
der LORENTZ-Transformation wenn man in dieselben für x den
Wert ct einsetzt:
aus welchen dann durch Division unmittelbar
x´ = ct´
folgt. Nach dieser Gleichung erfolgt die Lichtausbreitung
wenn sie auf das System K´ bezogen wird. Es zeigt sich also,
daß die Ausbreitungsgeschwindigkeit auch relativ zum Bezugskörper
K´ gleich c ist. Analog ist es mit Lichtstrahlen,
die sich in beliebiger anderer Richtung fortpflanzen. Dies ist natürlich
nicht zu verwundern, denn die Gleichungen der LORENTZ-Transformation sind
ja nach diesem Gesichtspunkte abgeleitet.
§ 12 Das Verhalten bewegter Stäbe und Uhren
Ich lege einen Meterstab in die x´-Achse
von K´ derart, daß sein Anfang in den Punkt x´
= 0, sein Ende in den Punkt x´ = 1 fällt. Welches ist
die Länge des Meterstabes relativ zum System K? Um das zu
erfahren, brauchen wir nur zu fragen wo Stabanfang und Stabende relativ
zu K liegen zu einer bestimmten Zeit t des Systems K.
Man findet für diese beiden Punkte aus der ersten Gleichung der LORENTZ-Transformation
für die Zeit t = 0:
welche beiden Punkte den Abstand Ö(1–v2
/c2) haben. Relativ zu K ist aber der Meterstab
mit der Geschwindigkeit v bewegt. Es folgt also, daß die
Länge eines mit der Geschwindigkeit v in seiner Längsrichtung
bewegten starren Meterstabes Ö(1–v2
/c2) Meter beträgt. Der bewegte starre Stab ist
also kürzer als derselbe Stab, wenn er im Zustande der Ruhe ist,
und zwar um so kürzer, je rascher er bewegt ist. Für die Geschwindigkeit
v = c wäre Ö(1–v2
/c2) = 0, für noch größere Geschwindigkeiten
wird die Wurzel imaginär. Wir schließen daraus, daß in
der Relativitätstheorie die Geschwindigkeit c die Rolle einer
Grenzgeschwindigkeit spielt, die durch keinen wirklichen Körper erreicht
oder gar überschritten werden könnte.
Diese Rolle der Geschwindigkeit c als einer Grenzgeschwindigkeit
folgt übrigens bereits aus den Gleichungen der LORENTZ-Transformation
selbst. Denn diese werden sinnlos, wenn v größer als
c gewählt wird.
Hätten wir umgekehrt einen Meterstab betrachtet, der in der x-Achse
relativ zu K ruht, so hätten wir gefunden, daß er, von
K´ aus beurteilt, die Länge Ö(1–v2
/c2) hat; dies liegt ganz im Sinne des Relativitätsprinzips,
welches unseren Betrachtungen zugrunde gelegt ist.
Daß wir aus den Transformationsgleichungen etwas über das physikalische
Verhalten von Maßstäben und Uhren erfahren müssen, liegt
a priori auf der Hand. Denn die Größen x, y,
z, t sind ja nichts anderes als mit Maßstäben
und Uhren zu gewinnende Meßresultate. Hätten wir die GALILEI-Transformation
zugrunde gelegt, so hätten wir eine Stabverkürzung infolge der
Bewegung nicht erhalten.
Wir betrachten nun eine Sekundenuhr, die dauernd im Anfangspunkte (x´
= 0) von K´ ruht. t´ = 0 und t´
= 1 seien zwei auf einander folgende Schläge dieser Uhr. Für
diese beiden Schläge ergeben die erste und vierte der Gleichungen
der LORENTZ-Transformation:
t = 0
und
Von K aus beurteilt ist die Uhr mit der Geschwindigkeit
v bewegt; von diesem Bezugskörper aus beurteilt vergeht zwischen
zwei ihrer Schläge nicht eine Sekunde, sondern
Sekunden,
also eine etwas größere Zeit. Die Uhr geht
infolge ihrer Bewegung langsamer als im Zustande der Ruhe. Auch hier spielt
die Geschwindigkeit c die Rolle einer unerreichbaren Grenzgeschwindigkeit.
Notes
1Damit
ist auch der geraden Linie ein Naturobjekt zugeordnet. Drei Punkte eines
starren Körpers A, B, C liegen dann in einer Geraden,
wenn bei gegebenen Punkten A und C der Punkt B so gewählt
ist, daß die Summe der Entfernungen AB und BC
möglichst gering wird. Diese lückenhafte Andeutung mag in diesem
Zusammenhang genügen. Back
2Dabei
ist allerdings angenommen, daß die Messung aufgehe, d. h. eine ganze
Zahl ergebe. Von dieser Schwierigkeit befreit man sich durch die Anwendung
geteilter Maßstäbe, deren Einführung keine prinzipiell
neue Methode verlangt. Back
3Eine
weitere Untersuchung darüber, was hier ,,räumliche Koinzidenz
bedeutet, ist hier nicht nötig; denn dieser Begriff ist insofern
klar, als im einzelnen realen Falle Meinungsverschiedenheiten darüber,
ob er zutreffe oder nicht, kaum auftreten dürften. Back
4Erst
durch die im zweiten Teil des Büchleins behandelte allgemeine Relativitätstheorie
wird eine Verfeinerung und Änderung dieser Auffassung nötig.
Back
5Das
heißt Kurve, in der sich der Körper bewegt. Back
6Wir
nehmen ferner an, daß, wenn drei Ereignisse A, B,
C derartig an verschiedenen Orten stattfinden, daß, wenn
A gleichzeitig mit B, und B gleichzeitig mit C
ist (gleichzeitig im Sinne obiger Definition), das Kriterium der Gleichzeitigkeit
auch für das Ereignispaar A—C erfüllt sei. Diese
Annahme ist eine physikalische Hypothese über das Ausbreitungsgesetz
des Lichtes; sie muß unbedingt erfüllt sein, wenn es möglich
sein soll, an dem Gesetz von der Konstanz der Vakuum-Lichtgeschwindigkeit
festzuhalten. Back
7Vom
Fahrdamm aus beurteilt! Back
8Etwa
die Mitte des 1. und 100. Wagens. Back
9Eine
einfache Ableitung der LORENT-Transformation ist im Anhang gegeben. Back
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